Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

23. September 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Keller-Sutter Karin. Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

für die Kommission: Diese Motion möchte die Position von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren stärken.

Seit 2004 wird häusliche Gewalt von Amtes wegen verfolgt. Das Opfer kann aber gemäss Artikel 55a StGB zustimmen, dass das Verfahren sistiert wird. Das Opfer hat dann sechs Monate Zeit, diese Zustimmung zu widerrufen und also zu verlangen, dass das Verfahren doch weitergeführt wird. Tut es dies nicht innert diesen sechs Monaten, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Die Idee des Gesetzgebers war nun aber klar, wie eben gesagt, häusliche Gewalt von Amtes wegen zu verfolgen. Man wollte das Opfer gerade vom Druck entlasten, selber als Antragsteller gegen den Täter vorgehen zu müssen. Die erwähnte Sistierung sollte nur ein Notventil sein, wenn das Opfer ausnahmsweise eben doch ein überwiegendes Interesse daran hat, dass der Täter noch nicht verfolgt wird.

Die Praxis hat dies nun aber pervertiert: Die Sistierung findet in 50 bis 80 Prozent der Fälle statt, wie man von Fachleuten hört. Das liegt nun aber nicht nur daran, dass ein Opfer unter dem Schock der Tat und in der Furcht vor einer Eskalation noch nicht bereit für eine Strafverfolgung wäre; es liegt vor allem daran, dass die Staatsanwaltschaften den Opfern die Sistierung nahelegen, dies aus der gewiss verständlichen Angst vor grosser Arbeit. Während dieser - eben standardmässig angeordneten - Sistierung müsste nun das Opfer von sich aus aktiv werden. Sonst wird das Verfahren nach sechs Monaten eingestellt.

Diese Motion möchte in dieser letzten Phase mittels einer Anhörung dem Opfer den Weg erleichtern, die Weiterführung des Verfahrens doch noch verlangen zu können. Diese Anhörung würde gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörden auf den neuesten Stand setzen, sodass sie allenfalls wegen neuer bekannter Delikte aktiv werden oder sogar die bestehende Sistierung von Amtes wegen widerrufen könnten, wenn es dafür Anhaltspunkte gäbe.

Es ist natürlich zu hoffen, dass in den paar Monaten nach einer Tat Opfer und Täter entweder zu einem friedlichen Zusammenleben wiederfinden oder sich zumindest im Frieden trennen. Es gibt aber auch den tragischen dritten Fall, bei dem ein Paar zwar zusammenbleibt, die Gewalt aber weitergeht. Eine Frau, die nach einer ersten Tat noch auf eine friedliche Lösung hoffte, wird Opfer von erneuten Straftaten, obschon sie zu Beginn einer Sistierung des Strafverfahrens zustimmte, während sie nachfolgend darauf angewiesen wäre, einen einfachen Weg beschreiten zu können. Andernfalls droht nämlich eine gewisse Gewaltspirale: Weil die eine Tat nie zu Ende verfolgt wurde, ist sie auch nicht aktenkundig, da das Verfahren ja eingestellt ist. So kann es dann zur nächsten und übernächsten Tat kommen, wobei man frühere nicht kennt.

Heute muss, wie erwähnt, das Opfer selber einen grossen Schritt tun und von sich aus innert dieser Frist rechtzeitig bei den Behörden die Weiterverfolgung verlangen. Dank der Motion würden die Strafverfolgungsbehörden automatisch - via Anhörung - über die vorangegangenen Taten à jour gesetzt; weiter würde dadurch für das Opfer die Schwelle gesenkt, selber die Notbremse ziehen zu können.
Eine Minderheit beantragt, die Motion nicht anzunehmen. Sie befürchtet vor allem eine erneute Traumatisierung des Opfers, das ja von Amtes wegen noch einmal mit der Tat konfrontiert würde.

Dem kann aber begegnet werden, dass ja das Opfer nicht zwingend noch einmal zu allen Details der ursprünglichen Tat befragt werden muss. Man könnte es auch zu allfälligen weiteren Taten, die in der Zwischenzeit begangen worden sind, befragen, oder man könnte die Anhörung sogar dahingehend einschränken, dass man das Opfer nur zur Verfahrensfrage befragt, ob es denn noch an der Sistierung festhalten wolle oder froh wäre, wenn das Verfahren weiterverfolgt würde.

Die Motion reiht sich übrigens in die Arbeiten ein, die der Bundesrat zur Überprüfung von Artikel 55a StGB bereits vorantreibt. Die Einzelheiten könnten also bestens in jenem Rahmen geklärt werden.
Der Ständerat hat die Motion stillschweigend angenommen; auch der Bundesrat beantragt ihre Annahme. Namens Ihrer Kommission, die sich mit 14 zu 10 Stimmen für die Annahme ausspricht, beantrage ich Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen, damit so den Opfern häuslicher Gewalt mit diesem einfachen Mittel ihr schweres Los etwas erleichtert werden kann.

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