Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

21. März 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Keller-Sutter Karin. Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Nigeria. Kokainhandel wirkungsvoll bekämpfen

Namens Ihrer denkbar knapp unterlegenen Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Das Problem ist erkannt: Nigerianische Kokaindealer sind in unserem Land äusserst präsent und durchlaufen dabei oft einen Parcours von drei Stationen: Sie kommen im Asylempfangszentrum an, sie gelangen von dort an die Drogenumschlagplätze und landen schliesslich in unseren Gefängnissen. Was dabei aber besonders stört, ist, dass sie nach Abschluss dieses Parcours, wenn sie zurück in Nigeria sind, bereits die Früchte ihres Verbrechens erwarten dürfen: Sie haben nämlich ihren Drogenerlös dort z. B. oft in Grundstücken angelegt.

Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons St. Gallen haben kürzlich ein beängstigendes internationales Verbrechernetz aufgespürt, das exakt von diesem Mechanismus lebt. Wir müssen annehmen, dass aus Straftaten in der Schweiz so jährlich Millionen auf diese Weise nach Nigeria gelangen; dieses Geschäft blüht.
Die Motion möchte nun diesem Drogengeschäft den wirtschaftlichen Boden entziehen, indem diese Verbrechenserträge in Nigeria besser eingezogen werden können sollen. Zu diesem Zweck fordert Sie die Minderheit auf, ein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria abzuschliessen. Bis hierhin war eigentlich niemand dagegen. An dieser Stelle wendet nun aber der Bundesrat zweierlei ein:

1. Er könne bereits gestützt auf das heutige IRSG, also auf nationales Recht, wo nötig mit Nigeria zusammenarbeiten. Das stimmt in eine Richtung: Wir können mit diesem Gesetz Nigeria Rechtshilfe leisten oder umgekehrt in Strafverfahren bei uns natürlich auch anfordern, aber nur als Bittsteller. Wir haben keinen Anspruch darauf, dass uns Nigeria in diesen in der Schweiz stattfindenden Strafverfahren gegen diese Dealer mit Beschlagnahme und Einziehung unterstützt. Gerade deshalb schliesst man ja zweiseitige Verträge, sodass auch die andere Seite in der Pflicht steht. Der Bundesrat konnte uns entsprechend auch keinen Fall nennen, wo uns Nigeria tatsächlich schon einmal geholfen hätte. Im besagten St. Galler Fall war auch das Fedpol involviert. Ich frage mich einfach, warum man das Instrument nicht angewendet hat, wenn es angeblich schon besteht.

2. Der Bundesrat wendet ein, Nigerias Justiz erfülle die Grundanforderungen für ein solches Abkommen nicht. Die Behörden würden aufgrund von Korruption den Anfragen ohnehin nicht nachkommen, und die Menschenrechtslage erlaube es nicht, dass die Schweiz Nigeria als Partner anerkenne.
Zur Korruption: In jedem Fall bedeutet eine solche Abschöpfung in Nigeria grundsätzlich einen Verlust für den Drogendealer; er verliert seinen Erlös aus diesem System.

Sogar wenn es ihm nun gelänge, irgendwo einen korrupten Beamten zu finden und sich auf eine Art freizukaufen, so hätte dies für ihn Kosten. Heute kommt er umsonst davon. Wenn der Dealer ja nun weiss, dass ihn Kosten erwarten, dass er entweder wirklich seinen Erlös ganz verliert oder zumindest einen Teil an den Apparat Nigerias, dann untergräbt dies sein Geschäftsmodell. Das würde sich bald herumsprechen, und der Handel würde zurückgehen. Das würde dann gleichzeitig auch den Korruptionssumpf mit austrocknen.

Zur Menschenrechtslage: Hier trifft es in der Tat zu, dass Nigeria weit hinter unseren Standards zurückbleibt. Das soll uns aber nicht dazu führen, in der internationalen Strafverfolgung zurückzustecken. Wir haben mit Nigeria zum Beispiel auch eine Migrationspartnerschaft. In deren Rahmen haben wir ein Pilotprojekt zur Polizeizusammenarbeit abgeschlossen, und da integrieren wir sogar nigerianische Polizeibeamte in unsere Korps. Da haben wir offenbar keine allzu starken Bedenken.

Der noch ausstehende Schritt ist das nun eben geforderte Rechtshilfeabkommen. Wir haben solche auch mit den Philippinen, mit Peru, Ecuador oder auch mit afrikanischen Staaten wie Algerien, Marokko und Ägypten abgeschlossen. Nigeria wäre hier also auch in Afrika in bester Gesellschaft. Zudem wäre ja gerade die Verhandlung eines solchen Abkommens ein Anlass, um gerade die heiklen Themen anzusprechen und auf diesem Kanal auf eine bessere Staatsführung hinzuwirken. Zumeist kommt es bei solchen Themen ja zuerst zu exploratorischen Gesprächen. Wie so etwas abläuft, erörtert das EJPD selber auf seiner Website. Da wird eben auch erörtert, wie ein Vertragsschluss abläuft und wie eruiert wird, ob er überhaupt möglich ist.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und damit den Bundesrat zumindest aufzufordern, solche exploratorischen Gespräche zu führen, anstatt sich dem Thema zu verweigern. Wenn die Verhandlungen dann scheitern, nun, dann haben wir uns nichts vergeben. Geben wir aber unseren Behörden, die sich tagtäglich auf der Strasse für unsere Sicherheit einsetzen, zumindest die Chance, den nigerianischen Drogensumpf in der Schweiz trockenzulegen.

Mehr