Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

19. Juni 2015

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Motion: Keine Senkung des Höchstzinssatzes für Kleinkredite

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, auf eine Senkung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz zu verzichten.
Begründung
Der Bundesrat plant, via Verordnungs-Revision den bestehenden Höchstzinssatz für Konsumkredite (vgl. Art. 14 KKG und Art. 1 VKKG) zu senken. Dieser beträgt aktuell 15 Prozent, wobei sich die effektiven Zinssätze auf dem Markt je nach Ausgestaltung eines bestimmten Kreditangebots zwischen 5 und 15 Prozent bewegen.
Bereits der bestehende Höchstzinssatz für Konsumkredite bevormundet den eigenverantwortlichen Kreditnehmer, schränkt die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten ein und hemmt die inländische Nachfrage. Es liegt im ureigenen Interesse des Kreditnehmers, einen möglichst tiefen Zins zu vereinbaren, und es liegt im ureigenen Interesse des Kreditgebers, die Bonität des Kreditnehmers zu berücksichtigen. Zum Schutz vor Wucher reichen die bestehenden Regeln (Art. 21 OR und Art. 157 StGB), die jedoch zu Recht die Ausnützung einer Schwäche voraussetzen. Ausserdem sieht das KKG ein strenges Verfahren zur Kreditfähigkeitsprüfung vor.
Eine Senkung des geltenden maximalen Zinssatzes wäre ein noch weitergehender Eingriff in die private und wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit von Konsumenten und Kreditgeber und ist daher abzulehnen.

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