Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. September 2018

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Föhn Peter. Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle

Ich teile die Auffassung des Motionärs, dass wir gute Statistiken in diesem Bereich brauchen. Ich teile namentlich die Auffassung, dass wir bessere Statistiken brauchen, als wir sie heute haben. Es war in der Tat ein öffentlich zu beobachtendes Trauerspiel, was hier zwischen dem Bundesamt für Statistik, dem Departement und der Öffentlichkeit ablief. Aber ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass es noch zu früh für gute Zahlen ist - schlicht deswegen, weil diese Gesetzesänderung, diese "pfefferscharfe Umsetzung", seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft ist.
Sie haben die Zahlen von 2017 analysieren lassen. Die Taten konnten aber erst ab dem 1. Oktober 2016 nach dem neuen Recht beurteilt werden. Das heisst, im Jahre 2017 hat man noch sehr viele Taten nach altem Recht beurteilen müssen. Das verfälscht natürlich die Statistik. Zum andern sind die wirklich gravierenden Fälle oft noch im Rechtsmittelverfahren, die zieht man ja weiter, die sind noch nicht in diesen Zahlen von 2017 enthalten. Wir brauchen hier also etwas mehr Geduld, aber dann schon auch etwas bessere Arbeit seitens des Bundesamtes für Statistik.
Der Hauptgrund, warum ich gegen die Motion, wie sie vorliegt, opponiere, ist der, dass sie auch verlangt, dass in der Statistik die genauen Gründe für die Anwendung der Härtefallklausel aufgeschlüsselt sein sollen. Der Motionär schreibt, das sei ganz einfach, man müsse einfach eine entsprechende Rubrik einführen. Man nimmt also die Statistik, die in Excel sieben Spalten umfasst, und fügt noch eine achte Spalte hinzu, in welcher man für Grund A, Grund B oder Grund C ein Kreuzchen anbringen kann. Aber das Wesen der Härtefallklausel ist ja gerade, dass man eine umfassende Abwägung des Einzelfalls macht. Wir wollen ja gerade keine schematische Anwendung, in welcher ein Staatsanwalt zwischen Grund A, Grund B und Grund C unterscheidet, sondern wir wollen grundsätzlich die Ausschaffung, ausser ganz persönliche Umstände würden überwiegend dagegen sprechen. Diese ganz persönlichen Umstände kann man nicht einfach mit einem Kreuzchen in einer Spalte erfassen.
Was es braucht und was hilft, ist, wenn Sie morgen die Motion Müller Philipp (18.3408) annehmen. Er möchte etwas, was wir früher bei der Gesetzgebung zur Pädophilen- und zur Ausschaffungs-Initiative bereits beantragt haben, nämlich dass nicht mehr die Staatsanwaltschaften über Härtefälle entscheiden, sondern nur noch die Gerichte. Dann haben Sie eine offene, transparente Gerichtspraxis. Diese kann die Wissenschaft dann auswerten, und dann wissen wir alle, was wir wissen wollen.
Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen, und bitte gleichzeitig den Bundespräsidenten und das Bundesamt für Statistik, uns dann zu gegebener Zeit doch noch bessere Zahlen nachzuliefern.
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