Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. September 2014

Wichtige Voten im Rat

Motion FDP-Liberale Fraktion. Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern

Wenn im Steuerrecht eines klar ist, dann ist es dies: Was mir zufliesst und was ich schon einmal versteuert habe, das darf nicht noch einmal besteuert werden. Besteuert wird nur, was mir erstmals zufliesst. Wir nennen das die Reinvermögenszugangstheorie; nichts anderes darf gelten im Bereich der privaten Selbstvorsorge, also der Säule 3b. Auch dort sollen nach unserer Motion nur die tatsächlichen Erträge auch wirklich besteuert werden.
Nun haben sich unsere geschätzten Kolleginnen und Kollegen vor vielen Jahren, als sie die Bundessteuergesetze geschaffen haben, gesagt: Machen wir es doch lieber pauschal statt genau. Man ging davon aus, dass das eine administrative Vereinfachung geben würde.

Nun müssen Sie sich aber einmal konkret vorstellen, Sie hätten eine rückkaufsfähige Leibrentenversicherung, ein Standardprodukt der Säule 3b. Stellen Sie sich weiter vor, dass eines Tages der Fall eintreten würde, dass Sie diese vorzeitig auflösen müssten; Sie würden sie zurückkaufen oder es gäbe eine Rückgewähr bei einem Todesfall. Nun wäre doch eigentlich in beiden Fällen klar, dass Sie das schon einbezahlte Kapital auch steuerfrei wieder kriegen, denn es ist ja Ihr eigenes schon versteuertes Geld, dass Sie aber selbstverständlich die Erträge, die Sie in der Zeit hatten, versteuern müssen. Das wäre die genaue Abrechnung.

DBG und StHG fingieren nun aber einfach, dass vom Betrag von 100 Franken nun 60 Franken Ihr eigenes Kapital und 40 Franken die Erträge seien - ergo müssen Sie 40 Franken versteuern. Das ist, als würden Sie Anfang Jahr 100 Franken auf ein Bankkonto einzahlen, und wenn Sie das Konto Ende Jahr aus einem Grund saldieren, würde es heissen, 60 Franken seien Ihr eigenes Geld, aber die anderen 40 Franken seien sicher Ertrag - oder vielleicht sind es dann 110 Franken, also 60 und 50 Franken - und den müssen Sie nun versteuern.
Die Motion meiner Fraktion möchte nichts anderes als eine genaue, gerechte Abrechnung statt einer pauschalisierten Annahme, die einfach davon ausgeht, 40 Prozent seien Ertrag. Mit einer genauen Abrechnung, wie man sie sonst überall hat, hat das nichts zu tun. Ich weiss nicht, ob das damals, bei der Schaffung der Gesetze, anders war. Aber heute ist es auch administrativ ganz einfach; als Versicherungsgesellschaft kann man spielend einfach ausweisen, welches das Kapital ist und welches der Ertrag.

Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates richtig verstehe, stellt er die Begründung nicht einmal in Abrede. Er sagt nur: Wenn schon müsste man das für die ganzen Leibrenten, also auch für die einzelnen Renten anwenden; damit geht er eigentlich noch über den Motionstext hinaus. Dann hat er aber - wenn man weiter liest - leider etwas Angst vor dem eigenen Mut und sagt, man lasse es dann doch lieber bei der Pauschale, man könne immerhin vertieft prüfen, ob sie angemessen sei oder nicht.

Aber das überzeugt nicht, denn zumindest mit der heutigen Technik - das bestätigen die Versicherungsgesellschaften - wäre es ein Leichtes, hier eine präzise Abrechnung durchzuführen und den Grundsätzen unseres Steuerrechts nachzuleben. Tun wir also das, was wir bei einem Bankkonto auch tun, auch in der Säule 3b, rechnen wir statt pauschal genau ab.

Ich danke Ihnen daher, wenn sie unserer Motion zustimmen.

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