Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

20. März 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion FDP-Liberale Fraktion. Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen

für die Kommission:
Die Klage über übermässige Regulierungen ist in diesem Haus wahrscheinlich so alt wie das Haus selber. Deshalb erspare ich Ihnen, sie Ihnen im Einzelnen nochmal vorzutragen; Sie hören ja noch das Echo der früheren Klagen.

Dennoch sei festgehalten, dass der Bestand an Regulierung und damit die Kosten laufend wachsen. Etwas schwieriger zu messen ist natürlich, ob der erzielte Nutzen - sofern es immer einen gibt - diese Kosten jeweils aufwiegt.

Ihre Kommission hat die beiden Vorstösse zum Anlass genommen, noch etwas vertieft darüber nachzudenken, und wir hatten noch einen nach Druckerschwärze duftenden Bericht des Bundesrates zum Thema Regulierungsbremsen vor uns. Das Ziel einer solchen Regulierungsbremse ist ja nicht einfach, per se blind weniger, sondern vor allem bewusster, das heisst auch kostenbewusster zu regulieren, weil man mit einer Bremse nicht einfach nur stillstehen, sondern das Tempo der Fahrt kontrollieren will.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht drei Methoden skizziert, mit denen man solche Regulierungsbremsen einführen könnte: Erstens Transparenz, denn nur wer weiss, was regulieren kostet und nützt, kann weise entscheiden; zweitens Budgetziele, mit denen man vorgibt, was man abbauen will. Dazu gehören zum Beispiel auch die berühmten "x in y out"-Ideen. Die dritte Methode sind höhere Hürden im Verfahren. Sie zwingen die Entscheidungsträger, also uns, dazu, dass wir uns mit den hoffentlich transparenten Informationen intensiver auseinandersetzen.

Ihre Kommission hat beschlossen, einen Massnahmenmix und je ein Instrument dieser drei Pisten umzusetzen: Erstens haben wir zur Stärkung der Transparenz eine Kommissionsinitiative beschlossen, die eine unabhängige Prüfung der Regulierungsfolgeabschätzung der Ämter garantieren soll. Falls Ihnen das bekannt vorkommt: Es ist genau das, was Sie am 20. Juni 2016 schon via Motion beschlossen haben. Leider hat der Bundesrat uns im Dezember mitgeteilt, er würde dies nicht umsetzen. Da blieb uns wenig anderes übrig, als die nächste Stufe zu zünden, nämlich diese Kommissionsinitiative; sie kommt später zu uns.

Zum zweiten Weg, zur Ausarbeitung von Budgetzielen, haben wir der Verwaltung einen Auftrag gegeben.

Auf dem dritten Pfad, darum geht es in einer der beiden Motionen, geht es um höhere Hürden für den Gesetzgeber, für uns selber; ich fokussiere mich abschliessend auf diese Motion. Sie verlangt ein qualifiziertes Mehr für neue Regulierungen, die über eine bestimmte Kostenschwelle hinausgehen oder für eine bestimmte Anzahl von Unternehmen zu Regulierungskosten führen. Wir kennen diesen Meccano von der Ausgabenbremse her.

Klar ist, dass man dafür die Bundesverfassung wird ändern müssen, da diese Quoren heute in der Bundesverfassung festgehalten sind. Klar ist auch, dass man den Kostenbegriff definieren müsste; sinnvollerweise würde man nicht nur die administrativen Kosten, sondern die Regulierungskosten im weiteren Sinne erfassen.

Ich möchte noch präventiv auf einige Gegenargumente eintreten, die wahrscheinlich bald vorgetragen werden:

Eines lautet - es wurde auch in der Kommission vorgebracht -, solche Regeln würden den Gesetzgeber einschränken. Das tun sie nicht wirklich, denn wir können weiterhin alles beschliessen. Aufgrund des höheren Quorums und der separaten Abstimmung würden wir aber einen hellen Scheinwerfer auf das Thema Regulierungskosten richten. Das ist - wir haben ja bald das Waffenrecht an der Urne - vergleichbar mit dem höheren Abzugsgewicht einer Schusswaffe: Sie können weiterhin abdrücken, aber Sie müssen es ein wenig kräftiger und bewusster tun, damit sich nicht aus Versehen ein Schuss löst.

Ein zweites Argument lautet, das Parlament habe es ja in der Hand, eine Regulierung zu beschliessen oder eben zu verhindern. Das stimmt, genau, aber wegen der Unzulänglichkeiten des menschlichen Daseins haben wir ja Institutionen, die stärker sind, als wir selber. Ich sage es mit einem Bild: Ich habe es auch jeden Abend in der Hand zu entscheiden, ob ich die Schokolade auf dem Küchentisch esse oder ob ich daran vorbeigehe. Aber ich kenne meine Schwächen und verstecke die Schokolade deshalb ganz oben im Schrank. Ich komme immer noch dazu, kann sie immer noch essen, aber ich tue das etwas bewusster und weniger oft - das wird natürlich dadurch unterlaufen, dass Kollege Vonlanthen und seine Chocosuisse uns da vorne immer mit Schokolade beglücken.

Ein drittes Gegenargument lautet, die Kosten und die Betroffenheit für die Unternehmen seien schwer zu bestimmen. Das stimmt. Aber dafür haben wir ja - siehe Punkt 1 - vorher mehr Transparenz beschlossen. Der Bundesrat selber hat in seinem Bericht geschrieben, dieses Problem könne man entschärfen, indem man für bessere Regulierungsfolgeabschätzungen sorge. Ironischerweise wollte der Bundesrat diese Transparenz nicht schaffen, aber wir machen das jetzt selber. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion 16.3360 zuzustimmen.

Zum Schluss noch: Als Bonuselement haben wir, ebenfalls mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion Sollberger 16.3388, "Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen", angenommen. Ich räume Ihnen nun in aller Transparenz ein, dass nicht restlos klar wurde, welchen Inhalts ein solches Gesetz genau sein müsste. Die Idee lehnt sich an Vorbilder der Kantone Basel-Landschaft und Zürich an, die allerdings noch nicht evaluiert und für den Bund auch nicht eins zu eins anwendbar sind, denn diese Gesetze fordern oft Regulierungsfolgenabschätzungen, die wir schon haben.

In der Kommission aber, dies vielleicht noch einmal an den Herrn Bundesrat, war eine gehörige Frustration darüber spürbar, dass die Exekutive zu wenig gegen die Regulierungsflut unternähme, welche sich dann in dieser doch sehr allgemein gehaltenen Motion entlud. Meine Interpretation zur Güte, Herr Bundesrat - das ist meine persönliche -, ist: Wenn der Bundesrat die drei anderen vorher skizzierten Elemente umsetzt, hat er gute Argumente zu sagen, er habe auch diese Motion umgesetzt.
Zusammenfassend bitte ich Sie also, die beiden vorliegenden Motionen anzunehmen, wie dies auch Ihre Kommission jeweils mit 9 zu 4 Stimmen beantragt.

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