Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

19. März 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Fässler Daniel. Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen

für die Kommission:

Die Motion Fässler Daniel 16.3864 möchte den sogenannten Rednerbeschluss wieder einführen. Er galt die fünfzig Jahre von 1948 bis 1998, und gemäss diesem Beschluss waren politische Reden von Ausländern bewilligungspflichtig. Es war just auf Anraten des Ständerates, dass der Bundesrat dann diesen Rednerbeschluss vor 21 Jahren aufhob. Ihre Kommission lehnt die Motion - anders als der Nationalrat - mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und möchte diesen Rednerbeschluss nicht wieder aus dem Kühlschrank hervorholen.

Ich lege Ihnen die Argumente der Mehrheit gerne kurz dar: Erstens ist der Rednerbeschluss ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, die aber einer der höchsten Werte unserer Demokratie ist. Wer diese Meinungsfreiheit einschränkt, der schränkt ja nicht nur den Redner, sondern auch diejenigen, die ihm gerne zuhören würden, ein.

Zweitens ist dieser Rednerbeschluss ein flächendeckender Präventivschlag; man greift nicht ein, um eine konkrete Gefährdung anzugehen, sondern einzig aufgrund der Staatsbürgerschaft des Redners, und verbietet damit im Grundsatz sämtlichen Nichtschweizern - oder zumindest den nicht hier Niedergelassenen - die politische Rede. Es kommt nun aber hoffentlich niemandem in den Sinn zu behaupten, dass nur, weil jemand keinen Schweizer Pass oder keine Niederlassung hat, jede politische Rede von ihm eine Gefahr für das Land darstellen würde. Natürlich gibt es negative Beispiele von ausländischen Rednern, aber die gibt es auch von inländischen Rednern.

Drittens muss man sich noch die Geschichte des Beschlusses etwas anschauen. Er atmet den Geist des Kalten Krieges und war ursprünglich gegen linke Redner gerichtet. Man hatte Angst vor einem kommunistischen Umsturz. Der Beschluss wurde 1948 vom Bundesrat in einer Zeit eingeführt, als noch viele Vollmachtenbeschlüsse in Kraft waren. Ich muss Sie nicht daran erinnern, dass man im damaligen Geist nicht nur den ausländischen Rednern die politische Teilnahme verbot, sondern auch den Frauen die Teilnahme am politischen Leben verboten war. 1973 übrigens verbot man aufgrund dieses Beschlusses sogar dem Dalai Lama eine Rede in der Schweiz.

Es war dann 1998 eben unser Ständerat, der nach dem Kalten Krieg darauf hinwies, dass es für einen solchen Eingriff nicht einmal eine Verfassungsgrundlage gebe, worauf der Bundesrat dann den Beschluss, so weit ersichtlich ohne erheblichen Schaden für unser Land, aufhob.

Das liegt viertens daran, dass wir eben viel präzisere, intelligentere und rechtsstaatliche Instrumente haben, wenn ein Problem entsteht. Private und die Gemeinwesen können entscheiden, dass sie ihren Grund und Boden für eine Rede nicht zur Verfügung stellen; das Gemeinwesen kann alle zur Sicherheit nötigen Auflagen bis hin zu einem konkreten Verbot als Ultima Ratio machen; bei Gefährdungen kann man Einreiseverbote machen; Ausweisungen, Tätigkeitsverbote - alles gestützt auf Ausländer- und Nachrichtendienstgesetze. Bei Personen, die sich schon strafbar gemacht haben, greift natürlich das Strafrecht mit all seinen Zwangsmitteln.

Ich komme noch auf einen fünften Punkt zu sprechen: Die politischen Reden von Ausländern können durchaus auch eine Bereicherung für beide Seiten sein. Zum einen gilt das für Ausländer in der Schweiz. Verschiedenste Parteien im Bundeshaus laden regelmässig solche Redner ein. Ich nenne nur ein paar Namen von Leuten aus allen politischen Richtungen, die, denke ich, auch schon zur Bereicherung für die Diskussion aufgetreten sind: Als Beispiele seien Guido Westerwelle und Christian Lindner genannt, oder Frauke Petry und Nigel Farage, oder Joseph Daul und Sebastian Kurz, welche eher aus Kreisen des Motionärs stammen. Das gilt natürlich auch umgekehrt. Auch wir Politiker aus der Schweiz treten bisweilen im Ausland auf; unsere Bundesräte zum Beispiel vor Auslandschweizern. Ich war einmal Student im Ausland und habe dort einen vorbeireisenden Bundesrat dazu motiviert, vor den Schweizern zu sprechen. Bundesrat Blocher sprach einst in der Türkei, legendärerweise sogar über die Meinungsfreiheit - das ist dann quasi Ausländer-Redefreiheit im Quadrat! Sie sehen, es gibt durchaus auch aus unserer Sicht ab und zu den Bedarf, in einem anderen Land etwas sagen zu können.
Ich nenne Ihnen noch einen sechsten und letzten Punkt: Dieser Rednerbeschluss wollte ja die Meinung in einer analogen Welt kontrollieren. Aber versuchen Sie das einmal in einer digitalen Welt! Wenn nämlich jemand nicht persönlich auftreten darf, dann kann er zum Livestream greifen, oder er stellt seine Videobotschaft einfach für alle jederzeit verfügbar ins Netz. Ich nehme an, niemand will ausländische Reden im Internet verbieten lassen, zumindest sollten wir die Schweiz vor umfassender Netzzensur bewahren. Nur weil wir keine Auftritte von Erdogan wollen - Erdogan war ja der Auslöser der Motion -, müssen wir ja nicht so werden wie er.

Das Fazit der Mehrheit ist also: Die Meinungsfreiheit ist in unserer Demokratie ein hohes Gut, und zwar grenzüberschreitend. Wir sollten sie nicht flächendeckend und präventiv mit diesem oppressiven Instrument aus dem Kalten Krieg einschränken. Sollte es im Einzelfall tatsächlich Probleme mit einem konkreten Redner geben, verfügt unser moderner Rechtsstaat, namentlich das Departement unserer Frau Bundesrätin, dafür über umfassende und präzise Instrumente.

Ich bitte Sie daher namens unserer Kommissionsmehrheit, die Motion Fässler Daniel 16.3864 abzulehnen.

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