Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. März 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Dobler Marcel. Provisorische Rechtsöffnung. Anpassung an die gewandelte Geschäftspraxis (Digitalisierung)

Ich kann formal nicht für eine Minderheit sprechen, da es eine solche hier nicht gibt. Aber es gibt den Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion, entsprechend dem Nationalrat. Ich möchte gerne diese Position unterstützen.
Wir - damit meine ich die Mehrheit und die informelle Minderheit - sind uns einig, dass die provisorische Rechtswirkung sehr bedeutsam ist. Die Lage ist aber auch unbefriedigend. Erstens hat man hier seit hundert Jahren vereinheitlichtes Bundesrecht mit unglaublich verschiedenen und unvorhersehbaren Ausprägungen in der Praxis, bei denen Gläubiger und Schuldner im Voraus kaum wissen können, was in diesen praktisch so relevanten Rechtsgeschäften gilt. Zweitens hat man eine veränderte Geschäftswelt. Früher haben die Leute den Katalog auf Papier bestellt, die Karte ausgefüllt und unterschrieben. Heute tut das kaum noch jemand, sondern alles passiert eben online.
Das sind die beiden Baustellen. Zumindest die erste Baustelle anerkennt auch die Kommissionsmehrheit. Sie sagt, die Unvorhersehbarkeit dieser wichtigen Rechtsverhältnisse sei problematisch. Denn jedes Gericht hat an seiner eigenen Praxis gewerkelt. In der Kommission verlief die Diskussion, so habe ich das Ganze in Erinnerung, etwas rudimentär. Wir hatten vor Augen, dass dann plötzlich jedes E-Mail oder jedes Webformular ein Rechtswirkungstitel wäre und man als Schuldner dann auch in Fällen, in denen man etwas nur angeklickt hat, plötzlich in dieser Stellung wäre, auch ohne eine Unterschrift. So habe ich die Diskussion erlebt.
Aber das war etwas eine Karikatur dessen, was eigentlich vorgesehen war. Der Bundesrat wie auch der Nationalrat waren für die Motion, weil sie der Meinung waren, dass man zum einen das heutige System mit den entsprechenden Anforderungen in eine digitale Welt übersetzen und zum andern die heutige, viel zu schillernde Rechtspraxis etwas klären könnte. Das waren die beiden Ansätze.
Ich glaube, das würde beiden Seiten nützen. Es geht hier nicht um die Frage "Gläubiger gegen Schuldner". Wir sind alle ja oft auf beiden Seiten, zumeist wohl auf der Konsumentenseite. Rechtssicherheit dient beiden. Zum Beispiel wäre es aus Sicht eines Schuldners auch gut zu wissen, wie er in einer provisorischen Rechtsöffnung nachweisen könnte, dass er die Lieferung gar nie erhalten habe oder dass sie mangelhaft gewesen sei und er das rechtzeitig gerügt habe. Auch hier stellt sich eine Formfrage: Reicht die Behauptung, oder muss man das schriftlich nachweisen? Auch das ist unklar und von Einzelrichter zu Einzelrichter anders. Auch das könnte man klären, um das Gleichgewicht besser herzustellen, um das Ganze zu digitalisieren und es vorhersehbar zu machen.
Ich bitte Sie daher um Annahme dieser Motion. Als Plan B könnte ich mir vorstellen, einen Schritt zurück zu machen und allenfalls ein Postulat einzureichen. Aber ich glaube, inhaltlich käme man fast wieder an den gleichen Punkt. So bitte ich Sie, doch direkt diesen Schritt zu wagen.
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