Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

29. Februar 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Caroni Andrea. Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter

für die Kommission: Manchmal kriegt man im Leben zwei Chancen. Das trifft auf mich selber zu, der ich diese Motion nun auch im Zweitrat vertreten darf, und das trifft auch auf diesen Rat zu, der dieses Geschäft nach 2011 noch einmal studieren darf. Damals bereits hat Ihr Rat darüber diskutiert, ob man das obligatorische Staatsvertragsreferendum ausdehnen sollte auf Staatsverträge mit sogenannt verfassungsmässigem Charakter. Aus strategischen Gründen, man wollte keinen Gegenvorschlag zur damals hängigen Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk", lehnte dieser Rat das Projekt damals noch ab, anders als zunächst noch Bundesrat und Nationalrat.

Inhaltlich stiess das Anliegen aber schon damals auch in diesem Saal auf viel Wohlwollen, und Kollege Cramer hat sich damals sogar explizit als "Fan" dieser Vorlage geoutet. Ich meine zu Recht, denn mit dieser Reform sind drei Vorteile verbunden:

Der erste Vorteil ist, wir vervollständigen den Parallelismus zwischen Landes- und Völkerrecht. Bei Bundesgesetzen gilt seit 2003 bereits, dass das, was im Landesrecht dem fakultativen Referendum unterstünde, diesem auch in Verträgen unterstehen sollte. Beim obligatorischen Referendum aber gibt es diesen Parallelismus heute nur unvollständig, weil nur zwei Kategorien, eine Art zufällige Auswahl, von völkerrechtlichen Verträgen dem obligatorischen Referendum unterstehen; so, wenn es um supranationale Gemeinschaften oder um kollektive Sicherheit geht.

Zweitens stärken wir die direkte Demokratie, denn Volk und Stände könnten mit diesem Vorschlag fortan über Fragen von verfassungsmässigem, also besonders wichtigem, Charakter unabhängig davon entscheiden, was die Form der Vorlage ist, nämlich ob es wirklich um die Verfassung geht oder ob es um einen Staatsvertrag mit demselben Inhalt geht.

Drittens stärken wir gleichzeitig auch die Legitimation des Völkerrechts. Ich denke, wenn diese Regel schon Gültigkeit gehabt hätte, als die Schweiz der EMRK beitrat, müssten wir heute einige Diskussionen weniger über deren Legitimität führen. Das können wir uns in Zukunft vielleicht etwas ersparen.
Nun zu zwei möglichen Einwänden: Ein erster Einwand könnte sein, dass das bereits heute ungeschriebenes Verfassungsrecht sei, dass man ein solches Referendum habe. Fakt ist aber, dass es bis heute keinen einzigen Anwendungsfall gab, der hierunter gefallen wäre. Man kann also nicht sagen, wir hätten eine Praxis. Zudem, glaube ich, verdient eine solch fundamentale Frage auch eine gewisse Transparenz in der Bundesverfassung. Und schliesslich: Wenn wir die Gründe für ein obligatorisches Referendum in der Bundesverfassung abschliessend aufzählen, ersparen wir uns in diesem Haus auch den einen oder anderen Ruf oder Wunsch nach Plebisziten, zu denen es ab und zu kommt, wenn jemand ungeschriebene Referendumsgründe anrufen möchte.

Ein zweiter möglicher Einwand wäre, dass die Formulierung etwas vage ist: Wann sollte ein Vertrag dem denn unterstehen? Dazu muss man sagen, dass diese Regel überhaupt schon klarer ist als der heutige Zustand, wo nicht einmal in der Verfassung steht, ob es dieses Referendum gibt. Im Weiteren ist zu sagen, dass die offene Formulierung keine Neuheit wäre; schon beim Gesetzesreferendum oder beim Referendum gegen gesetzesähnliche Verträge müssen wir heute entscheiden, wann etwas wichtig ist und wann nicht. Vor allem aber gibt es auch klare Anhaltspunkte, wann denn dieses Referendum greifen würde. Verfassungsmässigen Charakter hat alles, was von seiner materiellen Bedeutung her eben zu den Grundzügen unserer Verfassung gehört. Es sind im Wesentlichen drei Kriterien, die da spielen können: Erstens wären es Verträge, die die föderalistische Ordnung berühren; zweitens solche, die die Behördenstruktur verändern würden; und drittens wären es Verträge, die die Grundrechte regeln würden. Es sind also drei klassische Bereiche für das, was in eine Verfassung gehört.

Der Bundesrat beantragte die Annahme dieser Motion. Der Nationalrat hat sie am 25. September letzten Jahres ohne formelle Abstimmung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, diese Motion anzunehmen. Ich glaube, inhaltlich spricht so ziemlich alles für diese Motion. Dass dieser Rat dies im Jahr 2011 noch anders sah, war damals explizit der politischen Taktik geschuldet. Ich glaube, heute, fünf Jahre später, scheint die Zeit reif zu sein, um zu vollenden, was Bundesrat und Parlament damals begonnen haben.

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