Diese Motion möchte die bundesgerichtliche Organisation und ihre Verfahren rasch verbessern. Grundlage dafür ist ein Bericht des Bundesrates vom 24. Januar 2024, in dem der Bundesrat 45 Massnahmen vorschlägt, die zwar technischer Natur und damit politisch tragfähig sind, aber dennoch spürbare positive Auswirkungen auf unser höchstes Gericht und damit auch auf die Rechtsuchenden haben werden.
Hintergrund dieses Berichts war eine Reform von 2020, die im Parlament gescheitert ist. Jene strebte eine bessere Belastung des Gerichts an und griff auch in die Rechtsmittelstruktur ein. Das war im Parlament nicht mehrheitsfähig, namentlich, weil die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abgeschafft worden wäre. Um die Scherben jener gescheiterten Reform aufzusammeln, beschlossen wir in diesem Rat 2020 dann sogleich ein Postulat, damit der Bundesrat die mehrheitsfähigen Elemente, eben die technischen, aufarbeiten und präsentieren soll; das hat er jetzt getan.
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht nicht nur mit diesen 45 technischen Elementen, die sogenannte kleine BGG-Revision, befasst, sondern sich auch noch Gedanken darüber gemacht, ob es nicht doch auch eine grosse Revision geben könnte, bei der man die Rechtswege anpassen würde, um das Gericht besser zu belasten. Er kam dann aber zum Schluss, dass es schwierig wäre, hier eine bessere Lösung als damals zu finden, weshalb der Bundesrat sich hier eben auf die kleine BGG-Revision beschränken will. Es gäbe auch noch die Option einer mittleren Stufe. Das wären die sieben Vorschläge im Bericht des Bundesrates, welche die Rechtsmittelwege nicht grundsätzlich antasten würden, aber dennoch zu Diskussionen führen könnten. Der Bundesrat möchte auch diese Vorschläge nicht weiter behandeln, aber eben die 45 technischen durchaus.
Nun, die Formulierungen auch für diese mittleren sieben Elemente, die liegen bereits vor. Wir könnten die also diskutieren, wenn uns der Bundesrat diese zumindest pro memoria dann in seiner Botschaft aufführt. Aber im Resultat bin ich mit dem Bundesrat einig, dass die von ihm selber vorgeschlagenen, rasch und einfach umsetzbaren 45 technischen Elemente umzusetzen sind und diese kleine BGG-Revision dann bis Ende Jahr per Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten ist. Diese paar mittleren Elemente möge er eben dann noch pro memoria für uns aufführen. Diese Motion soll ihm den ausdrücklichen politischen Auftrag für sein schon geplantes Vorhaben geben.
Es freut mich natürlich, Herr Bundesrat, dass auch Sie die Motion zur Annahme empfehlen, und ich danke Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dieser Empfehlung folgen.
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