Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

19. Dezember 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Caroni Andrea. Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone

für die Kommission:
Diese beiden Vorstösse handeln vom fairen Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone. Bei diesen geschlossenen Märkten geht es um Wirtschaftstätigkeiten, die von Staats wegen nur durch eine bestimmte Anzahl von Anbietern ausgeübt werden können, wo also nicht alle Anbieter, die dies möchten, auch zum Zug kommen. Solche Märkte können aus drei Gründen entstehen: erstens wenn der Staat mit rechtlichen Monopolen oder Bedürfnisklauseln die Zahl beschränkt, zum Beispiel bei den Kaminfegern; zweitens wenn er in der Grundversorgung Leistungsaufträge vergibt, zum Beispiel bei der Schulzahnpflege oder Spitex; und drittens, wenn der Staat, wo er öffentliche Sachen hat, diese exklusiv Einzelnen zur wirtschaftlichen Sondernutzung gewährt, zum Beispiel Plakatanschläge oder Taxistandplätze. Es gibt oft gute, manchmal zwingende Gründe, diese Märkte so zu schliessen. Das ist auch nicht das Thema dieser Vorstösse.
Das Thema dieser Vorstösse ist, dass die Auswahl der Glücklichen, der beschränkten Zahl von Glücklichen, die zum Zug kommen, fair verläuft. Die Bundesverfassung gibt ein paar Leitplanken vor, so die Gleichbehandlung der Konkurrenten, das rechtliche Gehör und das Willkürverbot. Mit Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes sollen diese Grundsätze für den interkantonalen Binnenmarkt umgesetzt werden. Aber diese Norm - um diese geht es hier - besteht seit 2006, und sie blieb sehr lange leider zahnlos, vor allem weil sie sehr viel Interpretationsspielraum eröffnet. Daher hat der Sprechende 2015 - noch als sehr junger Nationalrat - die vorliegende Motion eingereicht, und der Nationalrat hat ihr 2017 zugestimmt.
Der Bundesrat hat das Anliegen geteilt, damals aber geschrieben, er würde zuerst gerne einen Bericht machen. 2019 hat er dann einen Bericht gemacht, aufgrund eines anderen Postulates, aber nur zur Bundes- und nicht zur kantonalen Ebene, und darum geht es ja in der Motion. Daher hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, dem Bundesrat mit diesem Kommissionspostulat die Chance zu geben, seine Berichtslücke zu schliessen. Er soll also, wie schon 2015 von ihm selber in Aussicht gestellt, Artikel 2 Absatz 7 BGBM analysieren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Da seither einige Jahre verstrichen sind, kann der Bundesrat auch die jüngste, oft erfreuliche Entwicklung seitens des Bundesgerichtes oder auch seitens der laufenden Revision der interkantonalen Vereinbarung einbeziehen.
Konsequenterweise hat Ihre Kommission auch einstimmig beschlossen, die Motion zu sistieren und Ihrem Rat die entsprechende Frist zu beantragen.
Ich bitte Sie namens Ihrer einstimmigen Kommission - es liegt kein anderer Antrag vor -, die Motion zu sistieren und das Kommissionspostulat anzunehmen.
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