Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. März 2024

Voten im Rat

Motion Caroni Andrea. Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone

für die Kommission:

Wie Sie der Geschäftsnummer entnehmen, stammt die Motion aus dem Jahr 2015. Sie fordert eine Stärkung des Zugangs zu geschlossenen Märkten der Kantone. Geschlossene Märkte sind solche, zu denen der Staat den Zugang auf gewisse Marktteilnehmer einschränkt, z. B. durch Monopole, durch die eingeschränkte Nutzung öffentlicher Sachen, durch Importkontingente oder durch Leistungsaufträge. Diese Motion möchte, dass der eingeschränkte Zugang in solchen Fällen möglichst offen, möglichst transparent und diskriminierungsfrei ausgeschrieben wird. Dabei geht es im Zentrum um die Anwendung von Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes und Artikel 9 der interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Der Nationalrat hat die Motion schon bald nach ihrer Einreichung im Jahr 2017 angenommen. Ihre Kommission hat sie dann sistiert, weil der Bundesrat einen Bericht versprochen hat. Dieser Bericht kam dann 2019, sagte aber nichts zum Thema der Motion aus, worauf wir in diesem Rat ein Postulat beschlossen haben. Im letzten Oktober erschien dann der Bericht dazu, basierend auf einem Gutachten der Uni Luzern.
Doch das Warten hatte auch sein Gutes. Dank der langen Tragzeit des Berichtes konnte man mit diesem nämlich die Praxis der Behörden und Gerichte und die Entwicklungen des Beschaffungsrechts mitverfolgen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Gerichte in allen denkbaren Konstellationen eine Ausschreibung entweder schon heute verlangen oder die Frage noch offen ist. Und das Entscheidende ist: Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Gerichte in keiner Konstellation gegen eine solche Ausschreibungspflicht entschieden haben.
Das Fazit des Gutachtens und des Bundesrates: Die Praxis ist auf einem guten Weg. Der Wortlaut und der Sinn der einschlägigen Bestimmungen lassen auch eine Anwendung auf die noch offenen Konstellationen zu – beziehungsweise rufen sogar danach. In den Worten des Bundesrates: “Eine breitere Anwendung dieser Bestimmung wäre aus ökonomischer Sicht angezeigt und wünschenswert. Demnach sollten nach Ansicht des Bundesrates grundsätzlich alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der beiden Bestimmungen fallen.”
Dem schliesse ich mich gern an und lade die Gerichte namens Ihrer Kommission ein, wenn gefragt, auf Basis der geltenden Normen auch die offenen Konstellationen in diesem Sinne zu entscheiden. Andernfalls würde die Politik mit Sicherheit gleich wieder tätig werden.
Vor diesem Hintergrund und mit dieser Message hat Ihre Kommission einhellig beschlossen, an der Motion nicht festzuhalten. Wir können sie daher formaliter ablehnen.