Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

21. September 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Caroni Andrea. Einheitssatz für die Mehrwertsteuer

Als ich im Frühling 2008 erstmals beruflich in Bern aus dem Zug ausstieg, da war mein neuer Chef, der damalige Finanzminister Merz, gerade unterwegs zur Medienkonferenz betreffend den Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer. Anfang 2015 gab es dann den zweiten Anlauf, und heute sind wir also 13 Jahre nach dieser ersten bundesrätlichen Medienkonferenz für einen Einheitssatz. Man kann damit sagen: Die Zeit ist reif.
Die Mehrwertsteuer - wir haben es schon etwas gehört - ist ein Bürokratiemonster, das grösste, das wir im Land haben, mit seinen drei Sätzen und weit über zwanzig Ausnahmen. Diese kosten unsere Unternehmen jährlich - das ist die jüngste Zahl - knapp 1,8 Milliarden Franken für die Bürokratie plus dann noch die Verwaltung plus die Gerichte. Ein KMU setzt jeden Monat vier Stunden für die Mehrwertsteuer ein. Das Schlimme daran ist, dass ein grosser Teil davon einfach hinausgeheizte Energie und hinausgeheizte Kosten sind. Wir haben jetzt von Herrn Levrat von den 20 Prozent gehört. Das allein sind ja schon Hunderte an Millionen Franken.
Diese Motion möchte es eben vermeiden, dass wir Abermillionen einfach bürokratisch verlochen. Das tun wir mit einem Einheitssatz und einer massiven Reduktion der Ausnahmen. Herr Noser hat aber den wichtigen Punkt angesprochen, nämlich, dass das nicht heisst: keine Ausnahmen. Man kann sie also dort, wo sie zwingend nötig sind, gezielt belassen, aber auf dem Nullsatz. Das Schöne an diesem Steuerprojekt - dies mit Blick auf den Finanzminister - ist ja, dass es sich um einen der ganz wenigen im Parlament herumgeisternden Steuerwünsche handelt, die keine Ausfälle für die Bundeskasse bewirken. Denn die Reform soll eben haushaltsneutral sein. Das ist mit einem neuen Satz möglich. Dieser ist natürlich ein Stück tiefer als der heutige Satz. 80 Prozent der Güter und Dienstleistungen würden damit günstiger. Man hört natürlich immer den Aufschrei derjenigen, die befürchten, dass ihr Produkt etwas teurer würde. 80 Prozent der Güter und Dienstleistungen für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land würden günstiger.
Die administrative Absurdität kann man am schönsten an einem Brötchen zeigen, das Sie im Hotel konsumieren wollen. Das untersteht nämlich je nach Tagesverlauf allen möglichen denkbaren Sätzen. Wenn Sie es nach der Übernachtung zum Frühstück essen, dann untersteht es dem Hotelleriesatz; wenn Sie es zum Lunch als Take-away mitnehmen, dem Lebensmittelsatz, und wenn Sie es zum Abendessen im Hotel essen, dem Normalsatz.
Daran sehen Sie nicht nur die Absurdität und Komplexität, sondern auch die Wettbewerbsverzerrung. Sie erinnern sich wahrscheinlich, wie sich die Wirte daran störten, dass sie dann wiederum höher als die Take-away-Konkurrenz besteuert würden.
Es gibt leider unzählige weitere Beispiele, die eine Realsatire abgeben. Es wäre lustig, wäre es nicht so tragisch. Aber ein paar Müsterchen muss ich Ihnen schon geben: Ein Buch untersteht dem reduzierten Satz, ein E-Book dem Normalsatz; Frischwasser untersteht dem reduzierten Satz, Abwasser dem Normalsatz; die Stillberatung bei der Hebamme ist steuerfrei, die Mütterberatung bei der gleichen Hebamme aber nicht; die Teilnahmegebühr am Berglauf ist ausgenommen, jene an der geführten Bergtour aber nicht; und - vielleicht noch als letztes Beispiel - wenn Sie mit einem Maultier oder einem Perlhuhn zum Tierarzt gehen, dann untersteht dies dem reduzierten Satz, wenn Sie aber mit einem Papagei oder einer Angorakatze zum gleichen Tierarzt gehen, dann untersteht das dem Normalsatz. Denjenigen, welche an all diesen Privilegien und Ausnahmen festhalten wollen, sollte man diese zur Strafe einmal pro Tag vollständig vorlesen.
Für diese Reform ist einzig ein wenig Entgegenkommen all derjenigen erforderlich, die jetzt all diese Jahre, seit es die Mehrwertsteuer gibt, von diesen Ausnahmen und tieferen Sätze profitiert haben. Für die Vergangenheit will Ihnen ja auch niemand den Vorteil wegnehmen, künftig wäre aber darauf zu verzichten. Das heisst keineswegs, dass alles teurer würde, namentlich gäbe es auf der anderen Seite ja dann auch den Vorsteuerabzug. Per saldo lohnt sich dies, dank dem Bürokratieabbau, vielleicht sogar für viele dieser Leute.
Ein Punkt, der auch Herr Levrat aufgenommen hat, ist die soziale Neutralität - ich nenne es jetzt einmal so. Die heutige Mehrwertsteuer versucht sich in Sozialpolitik und scheitert dabei grandios. Sie verbilligt dem Millionär Filet und Kaviar ebenso, wie sie dem Büetzer seinen Strom und den Velohelm verteuert. Diese eingesparten Mittel, diese Hunderten von Millionen an Bürokratieverheizung könnte man viel gezielter einsetzen. Der Bundesrat hat hier schon in seinem eigenen Projekt von damals ein sozialpolitisches Korrektiv eingebaut.
Zum Schluss noch zum Stichwort Bundesrat: Der Bundesrat war im Grundsatz immer dafür. Die Reform von 2008 habe ich Ihnen mit der Medienkonferenz beschrieben; 2010 ging es weiter; auch 2015 und 2019 ging es mit Vorstössen weiter; und sogar in dieser Motionsantwort hat der Bundesrat gesagt, dass er selbstverständlich im Grundsatz für dieses tolle Projekt sei. Dann hat mich schon Wunder genommen, mit welchen Begründungen er es jetzt doch wieder ablehnt - obwohl sich die Motion doch auf das Minimum, auf den Grundsatz beschränkt.
Der Bundesrat hat zwei Gründe genannt, die mir beide - verzeihen Sie, Herr Bundesrat - nicht einleuchten wollen. Der erste Grund war: Wegen Covid. Was, bitteschön, ist denn hier der Zusammenhang? Wir machen eine Reform für die nächsten Jahrzehnte. Wenn schon, wäre "post Corona" - wenn dies dann mal kommt - Anlass, uns von unnützem Ballast zu befreien. Die Reform nützt allen an der Wirtschaft Beteiligten, befördert den Wettbewerb und so weiter.
Der zweite Grund war: Wegen der möglichen Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Mit Verlaub, Herr Bundesrat: Dieses Problem können Sie uns überlassen. Der Bundesrat soll sich nicht dahinter verstecken, das fände ich etwas mutlos. Aber wer weiss - wenn ich Pech habe, bekommt er nachträglich noch Recht.
Wer hierzu jetzt Nein sagt, soll aber bitte nachher nie mehr sagen, er wäre im Grundsatz schon dafür gewesen, denn die Motion enthält nur den Grundsatz. Wenn Sie im Grundsatz dafür sind, dann bitte jetzt, hier und heute. Wer dagegen ist, der möge bitte auch nie mehr sagen, er wäre dann schon für Bürokratieabbau, denn mehr Bürokratieabbau mit einem einzigen Knopfdruck kriegen Sie nie mehr in diesem Bundeshaus. Wer hier aber Ja sagt, der startet den Prozess, dieses Bürokratie-Ungetüm zu zähmen, zum Nutzen aller.
Ich danke Ihnen, wenn Sie zustimmen.
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