Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. März 2017

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Caroni Andrea. Arbeitszeugnisse für Angehörige der Armee zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Der Kommissionspräsident hat das Anliegen der Motion und den Behandlungsverlauf so gut zusammengefasst, dass ich nur wenig mehr anzufügen habe, als dass ich 2015 von der ursprünglichen bundesrätlichen Stellungnahme ein wenig enttäuscht war. Der Bundesrat zählte da zwar alle bestehenden Instrumente auf, sagte dann jedoch, es sei unmöglich oder sicher unverhältnismässig, einen weiteren Schritt Richtung Arbeitszeugnisse zu tun. Dies ist namentlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass Zivildienstleistende, wie es der Kommissionspräsident auch erwähnt hat, heute schon einen gesetzlichen Anspruch haben. Für ihre Arbeitszeugnisse gibt es einen eigenen Gesetzesartikel, Artikel 31 des Zivildienstgesetzes. Wäre dies das letzte Wort gewesen, hätte mir das nicht gereicht, und ich würde heute Antrag stellen, die Motion sei anzunehmen, wie es der Nationalrat ja auch getan hat.
Aber es ist das passiert, was der Kommissionspräsident ausgeführt hat; es ist einiges gegangen im VBS. Ich habe mir als Nichtmitglied der Kommission die Muster der Leistungsnachweise auch geben lassen und stelle fest, dass der Bildungs- und Kompetenznachweis, den Sie, Herr Bundesrat, per 1. Januar 2018 einführen, einem Arbeitszeugnis so nahe kommt, wie es bei einer militärischen Qualifikation wohl möglich ist. Das geht also offenbar, und darüber freue ich mich.
Einziger Wermutstropfen - hiermit ist eine Frage an Sie verbunden, Herr Bundesrat -: Dieser neue Ausweis, der eben fast Arbeitszeugnisqualität hat, wird nirgends verankert. Das steht in starkem Kontrast zur Regelung im Zivildienstbereich, wo er sogar auf Gesetzesstufe verankert ist. Vonseiten der Armee wurde in der Kommission festgehalten, man werde diese Ausweise schon von sich aus abgeben, das sei dann einfach so. Für mich tönt das ein wenig nach Gnadenakt. Wenn die Armee morgen beschliesst, dass sie den Ausweis halt nicht mehr abgeben will, gibt sie ihn nicht mehr ab. Natürlich, die Armee tut im eigenen Interesse gut daran, diesen Pfad der Arbeitszeugnistugend nicht zu verlassen. Ich möchte Sie aber fragen, Herr Bundesrat: Nach meinem Wissen sind die Verordnungen zur Weiterentwicklung der Armee jetzt in Ausarbeitung. Wäre es da nicht naheliegend, irgendwo den Anspruch des einzelnen Wehrmanns schlank mit aufzunehmen?
Ich erachte das Anliegen der Motion aber im einen wie im anderen Falle als weitestgehend erfüllt und verzichte daher auf einen Antrag auf Annahme.

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