Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. Dezember 2022

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Bulliard-Marbach Christine. Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern

Ich war ursprünglich gegen das Anliegen. Mittlerweile bin ich dafür und möchte Ihnen kurz zwei Gedanken hierzu mitgeben.
Mein erster Gedanke war, dass es nichts bringt, aber ich kam mittlerweile zum Schluss, dass es doch einen gewissen Nutzen haben könnte, wenn wir das klarstellen. Es sagen ohnehin alle, dass sie das finden und denken. Dann können wir es auch aufschreiben. Es könnte strafrechtlich für eine Klarstellung sorgen, wenn nicht mehr im Raum steht, ob man bei Tätlichkeiten allenfalls doch einen Rechtfertigungsgrund aufgrund des elterlichen Erziehungsrechts hat. Das könnte in der Praxis der Behörden oder auch der privaten Beratungsstellen den Vorteil haben, dass sie den Leuten, die sich eben hier nicht an die Gewaltfreiheit halten, schwarz auf weiss zeigen können, dass das bei uns nicht geht.
Und, sofern man das sagen darf: Man weiss ja statistisch, dass ein überproportional grosser Teil dieser Gewaltprobleme bei Familien mit gewissen ausländischen kulturellen Hintergründen stattfindet. Wenn wir dort klar zeigen können, was unsere Schweizer Rechtsordnung erwartet, dann setzt das vielleicht auch Anreize bei Leuten, die sich mal einbürgern lassen wollen, die eine Bewilligung verlängert haben wollen. Die wissen dann, das gehört zur Schweizer Rechtsordnung, die sie beachten müssen. Von daher komme ich mittlerweile zum Schluss, dass es etwas nützen könnte.
Ursprünglich war ich aber, das ist mein zweiter Gedanke, der Ansicht, dass es vielleicht auch etwas schadet. Aber jetzt komme ich zum Schluss, dass es nicht viel schaden kann, wenn man es richtig umsetzt. Die Befürchtung ist ja, dass es zu weit gehen könnte. Ich meine, jeder kann mal in seine Familie schauen. Bei Familien geht es manchmal hoch zu und her, auch mit Kindern - wie in einer geschüttelten Flasche Blubberwasser. Aber dennoch wollen wir ja nicht, dass der Staat eingreift, sobald jemand seinen Kindern zweimal nacheinander Netflix abstellt, sie mal laut angeht oder mal jemanden ins Zimmer schickt.
Aus diesem Grund habe ich in der Kommission beantragt, man solle doch die Formulierung des Bundesrates übernehmen, die es auf den Punkt bringt. Sie besagt, man soll das Kind ohne Anwendung von körperlicher Bestrafung oder anderen Formen entwürdigender Gewalt erziehen. Ich bitte den Bundesrat - das wäre dann primär Ihre Nachfolgerin, Frau Keller-Sutter -, das in einer solch griffigen Form zu übernehmen. Denn die aktuelle Formulierung ist mit den seelischen Verletzungen, den entwürdigenden Massnahmen doch etwas vage gehalten. Das könnte eine allzu übergriffige Behörde oder Instanz auch entsprechend weit verstehen. Das möchte ich nicht, und von daher zähle ich darauf, dass wir uns dann am Schluss auf eine etwas griffigere Formulierung einigen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
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