Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. Mai 2015

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Motion: Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen unabhängig aufdecken

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt die Regulierungsfolgeabschätzungen, welche in den erläuternden Berichten von Vernehmlassungsvorlagen und an das Parlament überwiesene Botschaften gemacht werden, künftig von unabhängiger Stelle (ausserparlamentarische Kommission, externe Stelle, Experten etc.) auf deren Richtigkeit und Qualität überprüfen zu lassen.
Die einmaligen sowie wiederkehrenden Kosten einer Gesetzesvorlage sollen zudem in einem einheitlichen Verfahren berechnet und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden.
Begründung
Die Regulierungswut hat gemäss verschiedener Indikatoren (Umfang der systematischen Rechtssammlung des Bundes, Weltbank-Indikator "Ease of Doing Business, Indikatoren des WEF oder IMD zur Regulierungsdichte) in der Schweiz massiv zugenommen. Für eine stark vom Aussenhandel abhängige Volkswirtschaft bedeutet dies eine markante Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotentials. Zunehmend untergräbt die hohe Regulierungsdichte auch das Vertrauen in Verwaltung und Regierung.
Der Bundesrat ist bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen verpflichtet eine Regulierungskostenfolgeabschätzung vorzunehmen. Diese sollte jeweils in den erläuternden Berichten (Vernehmlassungen, Anhörungen) und in den an das Parlament überwiesene Botschaften publiziert werden. Der Bundesrat kommt dieser Pflicht nur teilweise nach: Diesen Untersuchungen unterliegen heute einem zentralen Interessenskonflikt (der Regulator prüft sein eigenes Werk). In der Vergangenheit wurden diese Abklärungen immer wieder von betroffenen Kreisen kritisiert.
Insofern ist es von grosser Bedeutung, die gemachten Folgekostenabschätzungen von unabhängiger Stelle auf deren Richtigkeit prüfen zu lassen, damit Interessenkonflikte verhindert und der Gesetzgeber aufgrund von korrekten Informationen entscheiden kann. Experten sollen beurteilen, ob die Berechnungen der Verwaltung realistisch sind.
Bei der Umsetzung des Auftrages soll der Bundesrat vertieft prüfen, zu welchem Zeitpunkt der Gesetzgebung diese Überprüfung stattzufinden hat. Eine solche Überprüfung würde Kosten verursachen; diese würden, aber durch "verhinderte Fehler" bei weitem eingespart.

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