Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

19. Juni 2015

VorstösseVorstösse

Motion: Arbeitszeugnisse für AdAs zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass Angehörige der Armee auf Wunsch ein Arbeitszeugnis für ihre geleisteten Dienste erhalten können, wo dies die Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen.
Begründung
Die Vereinbarkeit von Beruf und Militärdienst ist ein tragender Pfeiler unserer Milizarmee.
Diese Vereinbarkeit wird gestärkt, wenn den Angehörigen der Armee (AdA) dort, wo Art und Dauer der Dienstleistung dies rechtfertigen, die Möglichkeit erhalten, für ihre geleisteten Dienste ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Damit könnten militärische Leistungen nahtlos für die zivile Berufstätigkeit weiterverwendet werden.
Zivildienstleistende erhalten bereits heute ein Arbeitszeugnis für ihre Einsätze (Art. 31 ZDG). Sie sind damit gegenüber AdAs bevorzugt.
Da AdAs schon heute in vielen Fällen militärisch qualifiziert werden (vgl. Art. 41 ff. MDV), wäre es administrativ auch ein Leichtes, auf Wunsch solche Qualifikationen zu eigentlichen Arbeitszeugnissen umzugestalten, die gegenüber einem zivilen Arbeitgeber verwendet werden könnten. Ein solches Recht muss natürlich nur dort eingeräumt werden, wo es Art und Umfang der Dienstleistung rechtfertigen, z.B. also für Angehörige der Mannschaft für die Grundausbildung und für Kader für die Grundausbildung und die Fortbildungsdienste.
Die entsprechende rechtliche Anpassung könnte der Bundesrat mittels Anpassung der erwähnten Bestimmungen der MDV in eigener Kompetenz umsetzen.
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