Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. März 2023

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion APK-S. Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik. Einheitliche und systematische Verwaltungsverfahren

für die Kommission:
Diese Motion handelt von der Frage, wie Bundesrat und Parlament mit internationalem Soft Law umgehen sollen. Dieses Soft Law prägt die internationalen Beziehungen und auch das nationale Recht zunehmend. Wir verstehen darunter die internationale Normgebung mit Staatsbeteiligung ausserhalb oder unterhalb der üblichen rechtsverbindlichen Völkerrechtsquellen. Solches Soft Law hat durchaus Vorteile wie Flexibilität und einfache Konsensfindung. Aber es bringt auch schwierige Aspekte mit sich, namentlich weil es mangels klarer Prozesse schwer zu fassen ist, und es macht es noch schwieriger, institutionellnationale Entscheide auch demokratisch abzustützen. Das erleben wir z. B. beim Migrationspakt oder auch bei der OECD-Konzernbesteuerung, wo wir international eben wenig zu sagen haben.
Vor diesem Hintergrund haben die beiden APK eine gemeinsame Subkommission eingesetzt, mit dem Auftrag, die Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law zu stärken. Es gab hierzu dann noch einen Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Dieser kommt rechtsvergleichend zwar zur Erkenntnis, dass in der Schweiz diese Mitwirkungsrechte viel stärker sind als bei den anderen untersuchten Parlamenten, aber dennoch wurden auch Mängel festgestellt und Lösungen vorgeschlagen. Beide APK übernahmen nun diese Lösungsansätze.
Ich fasse Ihnen die Erkenntnisse kurz in drei Kategorien zusammen.
Zur ersten Kategorie: Die vorliegende Motion adressiert einen bestimmten Bereich, nämlich wie der Bundesrat und wie die Bundesverwaltung mit Soft Law umgehen sollen. Bemängelt wird, dass die Departemente bislang ziemlich uneinheitlich vorgingen, namentlich in der Frage, ob überhaupt Soft Law vorliegt. Und wenn ja, ob es wesentlich genug ist, um es uns vorzulegen. Wir finden aber, dass der Bundesrat hier eine Bringschuld hat, und wir sind auch in den APK darauf angewiesen, dass die Departemente hier kohärent wirken.
Ich möchte namens der Kommission auch das bisherige Engagement des Bundesrates, namentlich auch das der Direktion für Völkerrecht (DV), verdanken. Die DV hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt und einen Leitfaden entwickelt. Wir möchten aber zur Unterstützung und Verstärkung dieser Bemühungen mit dieser Motion erreichen, dass der Bundesrat in Erlassform sicherstellt, dass die aussenpolitischen Rechte der Kommission einheitlich und systematisch gewahrt werden.
Das betrifft dann nicht nur Soft Law, sondern die Aussenpolitik allgemein.
Der Nationalrat hat eine gleichlautende Motion 22.4260 seiner APK am 9. März dieses Jahres bereits einstimmig angenommen. Der Bundesrat empfiehlt sie zur Annahme und Ihre Kommission - mit 11 zu 1 Stimmen - auch.
Die zweite Kategorie - in dieser werden etwas grössere Brötchen gebacken - ist ein separates Projekt mit einer parlamentarischen Initiative, die seitens Parlamentsrecht die Konsultationsrechte stärken will. Die Initiative wurde von beiden APK angenommen.
In der dritten Kategorie - das ist diejenige der ganz grossen Brötchen, die gar nicht gebacken werden - geht es um die Frage einer echten Mitwirkung; wie beim Hard Law mit Genehmigungspflichten, allenfalls mit Referenden. Das bräuchte aber nicht nur eine Verfassungsänderung, das wäre auch sehr schwierig, da sich die Realität des Soft Law dem entzieht. Dieses entsteht oft ohne breit abgestützte Mitwirkung auf diffuse Art - einfach durch faktischen Druck. Es regnet dann quasi auf einen herunter, und wie beim Regen kann man es gut finden oder nicht - aber Regen- oder Sonnentänze helfen dann einfach zu wenig.
Vor diesem Hintergrund beschränkt sich unser Vorhaben deshalb einfach darauf, dass wir zwar keine neuen Rechte schaffen, aber immerhin die bestehenden Mitwirkungs- und Informationsrechte stärken wollen.
Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, die das mit 11 zu 1 Stimmen beschlossen hat, die Motion anzunehmen.
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