Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. Juni 2023

Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG)

Der Minderheitssprecher hat gesagt, man sei vielleicht etwas überrascht über den Inhalt der Vorlage. Aber eigentlich sollte niemand überrascht sein über den Inhalt dieser Vorlage, denn die Motion hierzu haben wir in diesem Saal schon 2016 überwiesen. Ich erinnere mich noch daran, weil ich damals für die Kommission darüber berichten durfte. Der Bundesrat hat sich mehrfach geweigert, diesen Punkt umzusetzen. Das ging so weit, dass in der Kommission sogar noch eine parlamentarische Initiative dazu lanciert wurde. Wir arbeiten also schon lange an dieser Idee. Jetzt ist ein Entwurf da, und der Bundesrat hat diesen Punkt wieder nicht eingebaut. Dann müssen wir ihn eben selber einbauen, und das ist in der Kommission geschehen.

Der Hauptgrund – den muss man, glaube ich, noch einmal herausstreichen -, ist der immanente Interessenkonflikt der Verwaltung, wenn sie selber einschätzen muss, wie aufwendig ihre eigenen Vorlagen dann für die Betroffenen sind. Das ist ungefähr so, wie wenn Sie bei Ihren Vorstössen verpflichtet wären, noch einen kleinen Absatz zu schreiben, ob Ihr Vorstoss Mehrbelastungen für irgendjemanden mit sich bringt, und Sie dann diesen Absatz selber schreiben. Da wüssten Sie schon ungefähr, zu welchem Resultat Sie kommen werden.

Wir haben vom Mehrheitssprecher gehört, dass für die Verwaltung gemäss Wegleitung heute schon die Möglichkeit besteht, sich extern helfen zu lassen. Aber das ist etwas völlig anderes, als was im Antrag der Minderheit Wicki vorgesehen ist. Wir wollen eine weisungsungebundene Stelle. Heute ist es für die Verwaltung möglich, dass sie selber entscheiden kann – völlig fakultativ -, ob sie ihre eigene Einschätzung plausibilisieren lassen will oder nicht, und sie kann auch entscheiden, durch wen, in welcher Form und auf welcher Stufe. Das ist eben gerade keine unabhängige Prüfung. Dies macht die Verwaltung dann, wenn sie das möchte. Wir wollen aber, dass die Schätzungen objektiv plausibilisiert werden. Das Resultat wären bessere Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) und damit bessere Informationen für uns als Gesetzgeber. Das könnte man auch schlank umsetzen, denn es wird nur eine Plausibilitätsprüfung vorgesehen.
Der Mehrheitssprecher hat gesagt, diese Behörde hätte nicht die gleichen Fachkenntnisse wie die Verwaltung. Das stimmt natürlich. Aber sie hat die Fachkenntnisse, was RFA angeht. Sie kann also die Methode plausibilisieren und überprüfen, und das hat dann vor allem einen präventiven Effekt. Die Verwaltung weiss, ich kann nicht einfach irgendeine Schätzung abgeben, die zu meinen Gunsten ausfällt, sondern jemand schaut mir über die Schulter. Über die Schulter schauen – das kann man ganz schlank umsetzen.

Zuletzt wird noch gesagt, es gebe zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten. Mit diesem Argument müsste man auch Revisionsstellen oder die Eidgenössische Finanzkontrolle abschaffen; sie belasten jeweils auch die Rechnung, die sie kontrollieren und prüfen. Aber die Idee ist ja, dass diese Stellen damit einen noch viel grösseren Nutzen für die gleiche Rechnung bringen oder zu einem Abbau der Bürokratie und einer schlanken Regulierung beitragen. Für uns, die Minderheit, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis hier klar positiv.
Daher bitte ich Sie, dieses Projekt nach so vielen Jahren nun endlich über die Ziellinie zu bringen.

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