Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. September 2023

Voten im Rat

Postulat Caroni Andrea. Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz

Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen alleine leben; es ist wahrscheinlich eine Minderheit. Aber auf die ganze Bevölkerung gerechnet, sind es ungefähr 1,4 Millionen Menschen, also fast 17 Prozent der Bevölkerung. Diese Menschen leben mehr oder weniger im toten Winkel der Politik. Das ist eigentlich erstaunlich. Denn für diese Gruppe gilt etwas Ähnliches wie das, was der Bundesrat jüngst – Kollege Stöckli hat es zitiert – zum Thema Alter gesagt hat, nämlich dass fast alle früher oder später einmal davon betroffen sind.
Zum Thema des Alleine-Lebens: Es sind Menschen, die zum ersten Mal ausziehen. Es sind auch Menschen, die sich trennen. Und am Schluss sind es Menschen, die ihren Partner verlieren. Umso erstaunlicher ist es eigentlich eben, dass diese Menschen, politisch gesehen, im toten Winkel verbleiben. Es gibt bislang nur einen ersten Bericht dazu, im Unterschied zu fast allen anderen Lebensformen. Für diesen Bericht danke ich dem Bundesrat. Er hat ihn im März auf eine Interpellation hin veröffentlicht. Aber dieser Bericht beschränkt sich quasi auf einen wirtschaftlichen Tatsachenbericht. Er beleuchtet etwas die soziodemografische Situation. Aber was noch aussteht, und das sei mit diesem Postulat gewünscht, ist der ergänzende Bericht hierzu, nämlich ein Bericht über den Umgang der Politik mit diesen Alleinlebenden. Da müsste man etwas darstellen, wie sich die Rechtsordnung namentlich punkto Steuern und Sozialversicherungen auf dieses Haushaltsmodell auswirkt. Denn die Alleinlebenden sind hier anders betroffen als die bereits untersuchten Gesellschaftsgruppen.
Der Bundesrat wendet punkto Sozialversicherungen ein, er sei da in einem weiteren Sinne an einem Bericht, er würde dort in anderem Zusammenhang die Haushaltstypen “soweit möglich” untersuchen. Das erscheint mir etwas zu ambitionslos zu sein, umso mehr, als der Bundesrat selbst antönt, welche Aussagen man eigentlich machen könnte. Dann möge er diese Analyse doch auch wirklich vornehmen und nicht nur, “soweit möglich”, en passant.
Zu den Steuern sagt der Bundesrat, da fehle ihm mangels Identifikator die Möglichkeit, die vorhandenen Daten – die Daten gibt es bereits: Haushaltsdaten und Steuerdaten – zu verknüpfen. Das sehe ich ein. Ich wäre natürlich erfreut, wenn man den Identifikator einmal schaffen würde.
Aber das Postulat ist in der Aufgabenstellung eigentlich viel einfacher gehalten, indem gesagt wird: Dort, wo keine quantitativen Aussagen gemacht werden können, weil man die vorhandenen Daten leider nicht verknüpfen kann, dort mögen mit einer Analyse der Rechtsordnung immerhin qualitative Aussagen gemacht werden. Kurzum: Ein solcher Bericht ist machbar, er wäre eine wertvolle Ergänzung der bereits geleisteten Arbeit.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Postulat annehmen – auch im Sinne der 1,4 Millionen Alleinlebenden in diesem Land.

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