12. September 2023
Standesinitiative Luzern. Verbot von Konversionstherapien
für die Kommission:
Die vorliegenden Standesinitiativen verlangen beide ein bundesrechtliches Verbot samt Strafsanktionen für Konversionstherapien. Das sind im Kern Massnahmen, mit denen die sexuelle – zumeist homosexuelle – Orientierung eines Menschen verändert werden soll.
Parallel zu diesen Standesinitiativen gibt es die Motion RK-N 22.3889, “Konversionsmassnahmen an LGBTQ-Personen verbieten und unter Strafe stellen”, mit vergleichbarem Inhalt. Heute geht es formell nur um die beiden Standesinitiativen. Gleichwohl hat Ihre Kommission die drei Geschäfte miteinander angeschaut. Sie hat dabei noch keine inhaltliche Diskussion geführt, da der Bundesrat in Erfüllung eines angenommenen Postulates an einem wissenschaftlich untermauerten Bericht arbeitet. Der Bericht soll im Sommer 2024 vorliegen. Dieser soll die Antworten auf viele aufgeworfene Fragen bringen; solche gibt es zur Definition des verpönten Verhaltens, zum zu erfassenden Personenkreis, zur zuständigen Staatsebene und auch zum Vergleich mit dem schon geltenden Recht. Vor diesem Hintergrund hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, die Motion zu sistieren und den Bericht abzuwarten.
Ihre Kommission hätte eigentlich gerne auch die beiden Standesinitiativen mit sistiert. Das war wegen der gesetzlichen Fristen aber nicht möglich, also mussten wir entscheiden. Wir beschlossen mit 7 zu 5 Stimmen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, nicht weil wir das Anliegen ablehnen würden, eher im Gegenteil, sondern weil dieses schon von der erwähnten Motion abgedeckt wird. Eine parallele Bearbeitung der Standesinitiativen durch das Parlament und der Motion durch den Bundesrat wäre auch nicht sinnvoll gewesen. Wenn eine Motion zudem zum Ziel führt, dann sollten parlamentarische oder Standesinitiativen ohnehin hintenanstehen. Das entspricht auch dem Vorgehen in der Schwesterkommission: Dort wurden zugunsten der Motion auch verschiedene Initiativen – es waren parlamentarische – zurückgezogen. Am Schluss liegt einfach die Motion auf dem Tisch, und im Hintergrund läuft die Arbeit am vom Postulat verlangten Bericht.
Das Fazit: Das Anliegen stiess in Ihrer Kommission auf grosse Sympathie. Die vielen offenen Fragen werden hoffentlich nächstes Jahr im Postulatsbericht beantwortet. Daraufhin wird Ihre Kommission im Rahmen der Motion 22.3889 am Thema arbeiten. Die beiden Standesinitiativen lehnt sie einzig deshalb ab, weil die Fristen sie dazu zwingen und weil der Weg über die Motion zielführender ist. Am Engagement in der Sache selber ändert das nichts.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.