Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. Dezember 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Amherd Viola. Sexting bekämpfen

Ich erlaube mir, in Ergänzung zu den Worten des Kommissionssprechers, diese Motion noch etwas in den Kontext zu stellen.
Erstens, im von Kollege Rieder schon angesprochenen Vergleich zur Motion Rickli Natalie, die wir letzte Woche mit Stichentscheid des Präsidenten überwiesen haben. Hier gibt es drei ganz relevante Unterschiede, die aufzeigen, dass diese Motion ein Stück weiter geht.
Zum einen ging es bei der Motion Rickli Natalie explizit nur um Bilder von Kinder. Diese Motion ist aber allgemein gefasst, sie betrifft also nicht nur Bilder von Kindern, sondern Bilder von Personen jeglichen Alters, also zum Beispiel auch unseren Alters - das ist schon mal ein erheblicher Unterschied.
Ein zweiter Unterschied ist: Die Bilder, um die es in der Motion Rickli Natalie ging, das waren Bilder, die wohl in allen Fällen ohne das Wissen und den Willen der Betroffenen hergestellt wurden; das waren Fotos von Kindern, die davon nichts wussten und nichts dafür konnten. Hier sprechen wir nur von Fotos, die jemand von sich und mit seiner Zustimmung anfertigen liess, oder sogar selbst gemacht hat.
Der dritte Unterschied ist noch: Bei der Motion Rickli Natalie wollten wir helfen, dass jemand gegen beliebige Dritte vorgehen kann, die gewerbsmässig im Internet solche Fotos verbreiten, und die man zivil auch schwerer erreichen kann. Hier aber haben wir meist einen klaren Täter, weil das Opfer selber ja das Bild wahrscheinlich diesem Täter via Snapchat oder Facebook gegeben hat. Es ist also umso zumutbarer, hier auch zivil vorzugehen.
Das also, um aufzuzeigen, dass diese Motion in dreierlei Hinsicht ein grosses Stück weiter geht, als die knapp angenommene Motion Rickli Natalie.
Die zweite Einordnung möchte ich noch bezüglich des Inhalts vornehmen. Wir haben es vom Kommissionssprecher gehört: Fotos, die gegen jemandes Einwilligung erstellt werden, die sind strafbar. Bei Fotos, die pornografischen Inhalts sind - das können auch Sexting-Bilder sein -, greift bereits das Strafrecht; wenn die erwähnte Drohung und Erpressung dazukommt, dann ebenfalls. Das heisst, wenn man das alles jetzt wegdestilliert, dann bleiben am Ende freiwillig hergestellte, maximal erotische Aufnahmen; denn die wirklich quasi "schweren" erotischen Aufnahmen sind ja eben schon als Pornografie strafbar.
Es sind also freiwillig hergestellte erotische Aufnahmen, die jemand jemandem gibt und die dieser dann zu weit weiter verwendet - von Erwachsenen notabene. Wenn nun das Strafrecht dies auch erfassen soll, dann müsste es konsequenterweise noch einen ganzen Schritt weitergehen, wie es auch der Kommissionssprecher angetönt hat, denn es gibt noch andere unangenehme, peinliche Aufnahmen als erotische Bilder, die verschickt werden. Es gibt Aufnahmen von Leuten in betrunkenem Zustand, die ihnen im späteren Kontext vielleicht höchst peinlich sind, es gibt Aufnahmen von Leuten z. B. an Polterabenden oder an der Fasnacht, die noch viel unvorteilhafter sind als vielleicht eines in etwas anzüglicher Kleidung. Um noch ein persönliches Beispiel zu erwähnen: Ich war einmal in jugendlichem Überschwang Kandidat bei der Sendung "Music Star". Ich bin dort in der ersten Runde herausgefault, aber man hat mich verpflichtet zu unterschreiben, dass man ein Video von mir machen darf beim Vorsingen und Vortanzen. Nicht um das eins zu eins zu vergleichen, aber auch das wäre relativ peinlich, wenn das irgendwann öffentlich würde. Aber ich glaube, dass das Strafrecht hier nicht so weit ausgedehnt werden will, dass es freiwillig hergestellte peinliche, unangenehme Aufnahmen jeder Art erfassen muss. Dort, wo es gegen den Willen von jemandem gemacht wurde und/oder pornografische Inhalte vorliegen, haben wir bereits ein funktionierendes Strafrecht. Daher bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Motion abzulehnen.

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