Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. Juni 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Dringliches Bundesgesetz

Vom Dichter Äsop ist folgende Fabel überliefert: Der kranke Löwe erlässt die Botschaft, alle Tieren hätten sofort zu Besuch zur Höhle zu kommen, gute Behandlung sei verbrieft, auf Löwenwort. Alle gingen hin, nur die Füchse, die blieben daheim. Einer sprach: "Die Spuren im Sand, zur Höhle, die führen sämtliche hinein, und keine einzige weist hinaus. Wie man hineinmag, hab ich wohl gesehen, doch nimmer, wie man sie verlässt."

Die USA, die sind ein solch kranker Löwe. Stolz und Ehrfurcht gebietend zwar, aber über dem Zenit ihrer Macht und auf Einnahmen für den maroden Staatshaushalt angewiesen. Der Löwe klagt, man habe ihm rechtmässige Abgaben vorenthalten, seinen Löwenanteil, und ganz besonders hat er es auf den Schweizer Finanzplatz abgesehen, auf die Banken, ihre Kunden, Mitarbeitenden und alle Dritten. Einige davon hat er sich bereits gekrallt. Und er brüllt: "Wenn ihr euch vor mir nicht auszieht und mir alle eure Kollegen zum Frasse vorwerft, dann fresse ich euch mit Haut und Haar! Und allein schon das Gebrüll meiner Anklage wird euch das Genick brechen!"

Und wir, die Schweiz, wir sind in dieser Fabel - der Fuchs. Unsere Stärke liegt seit jeher in der Verhandlung und im Recht. Doch der König der Tiere, der zeigte keine Interesse an einem Vertrag, nicht einmal an einem rechtsstaatlichen Verfahren, in dem jeder bis zur Verurteilung unschuldig ist, sich niemand selbst belasten muss und nur ein Verurteilter büssen muss. Der Löwe USA, der kündigt nun an, er könnte milde gestimmt werden, und zwar dann, wenn Banken Dritte mit in die Höhle hineinziehen und sich alle vor ihm komplett ausziehen. Und heute stehen wir vor der Frage, ob wir, als Schweizer Parlament, den bedrohten Banken in die Höhle des Löwen folgen sollen, um ihnen den Gang zu erleichtern und ihnen beizustehen.

Die FDP-Liberale Fraktion nimmt die Situation sehr ernst. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir eine Lösung im Steuerstreit mit den USA befürworten. Uns liegt am Finanzplatz und an guten Beziehungen zu allen Ländern. Unsere Sorge aber gilt auch unseren Institutionen. Wir müssen uns daher fragen, ob es richtig ist, dass sich unser Parlament dermassen exponiert, oder ob es ausreicht, wenn der Bundesrat rasch seine eigenen Kompetenzen ausschöpft, um dem Problem Herr zu werden.

Schauen wir uns die Vor- und Nachteile dieses Gesetzes einmal genauer an. Als technischer Vorteil wird uns genannt, dass das Gesetz erlaube, eine Datenlieferung weiter zuzulassen, als es die heutige Rechtslage zuliesse. Diesen Vorteil sieht meine Fraktion an einem kleinen Ort. Wir sind nämlich überzeugt, dass der Bundesrat im Rahmen der Bewilligungen nach Artikel 271 StGB rasch und alleine den Weg weitgehend öffnen könnte. Betreffs Leaver-Listen hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 12. Juni im Ständerat zum Beispiel festgehalten: "Man kann Einzelbewilligungen nach Artikel 271 StGB erteilen ... dann kann man Leaver-Listen liefern." Wir gehen auch davon aus, dass eine Bank, die auf einer solchen Liste steht, ohnehin kein überwiegendes Interesse im Datenschutz geltend machen kann, sie sei nicht zu melden.

Was Daten von Mitarbeitern angeht, hat sich bereits eine erfolgreiche Praxis eingespielt, die auch der Datenschützer und die Verbände gutheissen. Wir bieten sogar Hand, den Mitarbeiterschutz mittels einer Motion zu verstärken.
Einzig betreffs der Daten Dritter bringt die Lex USA zugegebenermassen ein wenig mehr Klarheit, da es nach unserem geltenden Datenschutzgesetz jedenfalls einer Interessenabwägung bedarf. Nach der Lex USA hingegen reicht nur der Verdacht an einer Mitarbeit oder Zusammenarbeit mit US-Personen. Wir reden hier aber von einer klaren Minderheit der Daten, und auch hier müsste ein Gericht ja zum Schluss kommen - wenn die Situation so gravierend ist -, dass ein überwiegendes Interesse für eine Lieferung besteht.

Was gewännen wir aber denn an substanziellen Vorteilen aus einem solchen Gesetz und aus wie auch immer gearteten Datenlieferungen? Es heisst, nur so liesse sich schweres Unheil für den Finanzplatz vermeiden. Für die FDP-Liberale Fraktion ist dies nicht ausgewiesen. Natürlich kann eine Bank in die Höhle des Löwen geraten und dort Schwierigkeiten haben, aber das ist grundsätzlich ihr Risiko, wenn sie dort geschäftet. Banken, die nach 2008 noch bewusst unversteuerte Vermögen von US-Bürgern annahmen, verdienen ohnehin nur beschränkt unser Mitleid. Ein nationales Problem, das nach dem Parlament ruft, läge nur dann vor, wenn das System bedroht wäre. Es ist nun aber so, dass die UBS aus dem Schneider ist, dass die einzigen anderen systemrelevanten Banken, die CS und vielleicht die ZKB, in der Kategorie 1 sind, wo sie eh schon das meiste liefern könnten, wohl auch die Leaver-Listen, dass die Banken in den Kategorien 3 bis 4 sowieso keine Daten liefern müssen und dass damit einzig vielleicht einige Dutzend Banken der Kategorie 2 verbleiben, und auch diese können, wie dargestellt, die meisten Daten ohnehin liefern. Ob dieses Programm aber, auch wenn alles geliefert würde, das Problem löste, wissen wir nicht einmal. Die Bussen könnten für eine kleine Bank tödlich sein, und vielleicht machten nicht alle Banken mit, und dann bliebe das Risiko, dass der Löwe nach einem Jahr neue Institute anbrüllt, und wir müssten dann wieder zur Rettung in die Höhle gehen.
Sie sehen, die FDP-Liberale Fraktion ist schon von den behaupteten Vorteilen der Lex USA nur beschränkt beeindruckt, namentlich weil der Bundesrat die entscheidenden Elemente rasch via Bewilligung rasch nach Artikel 271 StGB herbeiführen kann. Sie mögen einwenden: Wäre es uns aber nicht eine Leichtes, im Zweifel dennoch als Parlament mit einem formellen Gesetz in die Höhle zu marschieren und so die Prankenschläge des Löwen vielleicht etwas abzuwehren? Wie wir Appenzeller sagen: "Nützt es nicht, so schadet es nichts." Das ist falsch: Wenn Sie jetzt entscheiden, dann beachten Sie den enormen staatspolitischen Schaden, den Sie mit einer parlamentarischen Besänftigungspolitik an unseren Institutionen anrichten könnten.

1. Dieses Vorgehen schadet unserer Demokratie. Wir haben es vorhin auch von Kollegin Leutenegger Oberholzer gehört: Unsere Verfahren brauchen Zeit. Damit schaffen sie Legitimation und überlegte Resultate. Hier aber nötigt man uns zu einem Vorgehen mit dem Brecheisen. Warum es den USA aber quasi auf jeden Tag ankommen soll, warum wir auf seriöse Kommissionsarbeit, auf Konsultationen, Vernehmlassungen und das bewährte Hin und Her zwischen den Räten verzichten sollen, das konnte man mir bis heute nicht erklären. Von den Amerikanern - immerhin die Erfinder unseres Zweikammernsystems - hätte ich mir etwas mehr Verständnis erhofft. Dazu kommt diese ebenfalls unbegründete, elende Geheimniskrämerei. Zudem ärgert mich auch die Asymmetrie: Wir haben es ja nicht mit dem US-Präsidenten zu tun oder wenigstens mit dem Kongress oder mit einem Minister, wenn auch nur; wir haben es mit Verwaltungsbeamten zu tun, die hier das zweithöchste Organ in unserem Staate rumkommandieren. Ich möchte mal den US-Kongress sehen, wenn Bundesanwalt Lauber ihm Ultimaten stellen würde. All dies - vor allem auch die geheimen Informationen - sind Argumente, warum schweizerischerseits die Exekutive handeln soll.

2. Das Vorgehen schadet unserem Rechtsstaat: Wie immer man es dreht und wendet, mit der Lex USA würden wir rückwirkend unser Gesetz ändern, namentlich unser Datenschutzrecht; sonst bräuchte es ja auch kein Gesetz. Ebenfalls ignorieren wir die üblichen Amts- und Rechtshilfeverfahren. Man mag nun einwenden, das träfe ja nur gewisse Dritte, und die hätten mit schmuddeligen Konstrukten gearbeitet. Doch nach unserem rechtsstaatlichen Verständnis sind alle Menschen unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen ist. Die Mitwirkung an gewissen Handlungen mag kriminell gewesen sein, in vielen Fällen aber waren es rechtschaffene Dienstleistungen. Auch all dies spricht dafür, dass die Exekutive im Rahmen des geltenden Rechts handeln soll.

3. Drittens und letztens schadet dieses Vorgehen auch unserer Aussenpolitik. Wenn es sich in all den Steuerwüsten der Welt herumspricht, dass man unser Land in die Knie zwingt, wenn man nur laut genug brüllt, dann haben wir bald alle Wüstenlöwen der Welt am Hals. Man sagt, das sei kein Problem, denn nur in den USA seien wir dermassen exponiert. Ich sage, auch ein Rudel EU-Staaten kann uns vom Euro abschneiden und willkürliche Bussen wegen angeblich unversteuerter Gelder verhängen. Wenn diese dann ebenfalls so willkürlich hoch sind, wie sie in den USA vielleicht sein werden, dann wäre auf dem Finanzplatz Schweiz Lichterlöschen.

Einige Schweizer Banken stecken aus einer Mischung aus eigenem Verschulden und aus Willkür des Löwen in der Höhle des Löwen. Die Kategorien 1, 3 und 4 haben wenig Handlungsbedarf. Bei Kategorie 2 kann der Bundesrat aus sicherer Distanz der Exekutive rasch das Wichtigste ermöglichen. Darüber hinaus sollen, wie in der Privatwirtschaft üblich, die Banken auch ihre Verantwortung übernehmen.

Ich bitte Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion: Widerstehen Sie heute der Versuchung, als Parlament, als Institution in die Höhle des Löwen zu gehen! Es mag der Königskatze gefallen, aber es setzt unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unsere Aussenpolitik langfristig grossem Schaden aus. Die FDP-Fraktion übernimmt Verantwortung für unsere Institution. Tun Sie es uns gleich, schlau wie der Fuchs in der Fabel: Treten Sie nicht auf dieses Gesetz ein, und überlassen Sie es dem Bundesrat, aus der sicheren Distanz der Exekutive im Rahmen des geltenden Rechts rasch die nötigen Entscheide zu fällen!

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