Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. März 2018

Vorstösse

Kosten der doppelten Sanktionierung im SVG

Eingereichter Text

Wer Strassenverkehrsregeln übertritt, findet sich regelmässig nicht nur in einem, sondern in zwei Verfahren wieder: Zum einem vor dem Strassenverkehrsamt betreffs administrativer Warnmassnahmen, zum andern vor der Staatsanwaltschaft betreffs einer strafrechtlichen Sanktion.

In beiden Verfahren sind je zahlreiche Rechtsmittel möglich, so dass sich nach erstinstanzlichen Entscheiden von Strassenverkehrsamt und Staatsanwaltschaft je bis zu drei - total also bis zu sechs - Gerichte mit demselben Sachverhalt beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Verfahren (inkl. Instanzenzüge) finden im Bereich des Strassenverkehrsrechts jährlich vor kantonalen und eidgenössischen Behörden und Gerichten statt

a. vor Strassenverkehrsamt und Verwaltungsgerichten zu administrative Warnmassnahmen?

b. vor der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten zu strafrechtlichen Sanktionen

2. In wie vielen dieser Fälle ist derselbe Sachverhalt Gegenstand zweier Verfahren?

3. Wie viel kosten diese Verfahren Bund und Kantone (je separat erfasst für Strafverfahren und Warnmassnahmen sowie nach Kantonen und Bund?

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