Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. März 2015

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Korrekte Behandlung von Unternehmern in der Arbeitslosenversicherung

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen darzulegen, ob er Möglichkeiten sieht, um Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung in der Arbeitslosenversicherung (ALV) korrekter zu behandeln, und zwar:
1. mittels Einführung der Freiwilligkeit der ALV für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung;
2. via Beschleunigung der Liquidation von Einzelunternehmen;
3. mit anderen Massnahmen.
Begründung
Die Arbeitslosenversicherung ist - wie der Name sagt - eine Versicherung. Vom Versicherungsprinzip (Prämie für potentielle Leistung) gibt es aber in der Realität eine Ausnahme: Wer bei seinem eigenen Unternehmen angestellt ist und dieses leitet ("Person in arbeitgeberähnlicher Stellung") zahlt zwar als Arbeitnehmer Beiträge, erhält aber im Falle von Arbeitslosigkeit oft keine Leistung.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort zur Motion 14.4195 zwar fest, auch eine solche Person könne Leistungen beziehen, nämlich wenn sie entweder ihre Leitungsfunktion formell abgebe oder aber das Unternehmen liquidiere.
Der erste Weg entfällt aber bei Einmann-Unternehmen, sofern sie sich (auch angesichts ihrer Schieflage) nicht sofort verkaufen lassen. Der zweite Weg dauert sehr lange, wobei erst mit Löschung des HR-Eintrags Leistungen fliessen.
Der Bundesrat wird daher eingeladen darzutun, wie er die Versicherungsgerechtigkeit für diese Personen herstellen kann. Mögliche Optionen sind eine Beschleunigung der Liquidationsverfahren z.B. für Einpersonen-Unternehmen, oder die Freiwilligkeit der ALV für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung.

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