Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

03. Mai 2012

VorstösseVorstösse

Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Parlamentsgesetz und die Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räte sind dahingehend zu ändern, dass die Interessenvertretung im Bundeshaus transparenter wird und klaren Spielregeln folgt.

Im Vordergrund stehen folgende Punkte:

1. Der Einbezug von allen Interessenvertretern (ständigen Lobbyisten, Tageslobbyisten, alt Parlamentariern usw.). Die geltenden Regeln für Vertreter von Bund, Kantonen, Parteien und Medien können beibehalten oder aber integriert werden. Ratsmitglieder sind von diesem Vorstoss nicht betroffen.

2. Die Ablösung der Zutrittskarten für Lobbyisten durch ein Akkreditierungssystem für Interessenvertreter. Notwendige Zutrittskarten für Angehörige und Mitarbeiter können beibehalten werden.

3. Transparenz über die Mandanten und Arbeitgeber von Interessenvertretern.

4. Klare Verhaltensregeln für Interessenvertreter im Bundeshaus inklusive Sanktionsmöglichkeiten.

5. Der Einbezug der Möglichkeit der Selbstregulierung durch die Branche.

Begründung

Das heutige System der Interessenvertretung im Bundeshaus ist unbefriedigend, sowohl für Ratsmitglieder wie auch für die Interessenvertreter selber (und schliesslich auch für die Bevölkerung). Interessenvertreter gelangen ins Bundeshaus, indem sie ein Ratsmitglied aufspüren, das ihnen eine Zugangskarte zuhält. Das bringt beide Seiten in die Schmuddelecke, medial und in den Augen der Bürgerinnen und Bürger.

Dieser Vorstoss will die Akzeptanz der Interessenvertretung stärken, ebenso die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder. Das stärkt unsere Institutionen. Statt des Zugangskartensystems soll neu ein Akkreditierungssystem gelten, wie es bereits für Medienschaffende gilt. Wer die klaren Kriterien erfüllt und Spielregeln einhält, wird von einem unabhängigen Organ (z. B. einem Ratsbüro) als Interessenvertreter zugelassen. Damit wird die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder gestärkt, und die Interessenvertretung gewinnt an Akzeptanz.

Erfasst werden sollen Interessenvertreter im weiteren Sinne. Für die Vertreter der Bundesverwaltung, Parteien, Kantone (sowie Medien) sollen aber die bestehenden Regeln beibehalten werden. Ebenso nicht betroffen sind notwendige Zutrittskarten für persönliche Mitarbeiter und Familienmitglieder.

Zu den Zulassungskriterien und Spielregeln gehören die Einhaltung elementarer Verhaltensregeln im Bundeshaus sowie eine gewisse Transparenz über die Arbeitgeber und Mandanten der Interessenvertreter (z. B. auf Basis einer unbürokratischen Selbstdeklaration wie in der EU oder den USA).

Schliesslich soll die Möglichkeit der Selbstregulierung der Branche einbezogen werden.

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