Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. März 2013

Wichtige Voten im Rat

Kantonsverfassung Schwyz. Gewährleistung

Die Gewährleistung einer Kantonsverfassung ist ein staatsrechtlicher Akt. Wir als Parlament nehmen hierbei weniger die Rolle einer politischen Behörde als auch die eines hohen Gerichtes ein. Ich hoffe nun, dass das andere hohe Gericht in Lausanne jetzt gut zuhört.

Es ist wahr, dass gemäss Praxis des Bundesgerichtes die Schwyzer Kantonsverfassung gegen die Bundesverfassung verstossen würde. Ich gestehe Ihnen aber offen, dass ich diese bundesgerichtliche Praxis nie verstanden habe, dies aus zwei Gründen:

1. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist in sich widersprüchlich. Das Bundesgericht sagt nämlich - wir haben es vorhin gehört -, dass Majorzwahlen wie in Graubünden oder Appenzell Ausserrhoden zulässig seien, obwohl beim Resultat bis zu 50 Prozent der Stimmen verlorengehen können. Wenn nun aber ein Kanton den Proporz einführt, um eben diese Schwelle zu senken, wird das Bundesgericht plötzlich sehr streng. In diesem Falle nun sollen dann Schwellen ab 10 Prozent verfassungswidrig sein. Anders gesagt: Sie dürfen fast 50 Prozent der Stimmen ignorieren, aber nicht 40 oder 30 Prozent, sondern erst wieder unter 10 Prozent. Mit der Farbenlehre gesprochen, könnte man auch sagen: Sie dürfen Schwarz oder Weiss wählen, aber nicht Grau, da nach Bundesgericht Grau zu dunkel wäre. Es ist ja an sich absurd, dass wir ausgerechnet den Absatz 3 von Artikel 48 der Schwyzer Kantonsverfassung aufheben wollen. Gerade der will ja die Demokratie im Sinne des Proporzes ausweiten und ein Mischsystem einführen, da ja ansonsten der Majorz gelten würde.

2. Das Bundesgericht selber widerspricht der Bundesverfassung. Sie, Sie alle, sind nämlich nach Artikel 149 der Bundesverfassung genau so gewählt, wie die Schwyzer Kantonsverfassung dies vorsieht: Grundsätzlich im Proporz, aber mit den Kantonen als Wahlkreis, was in kleinen Kantonen eben dazu führt, dass es ein eingeschränkter Proporz ist, bis hinunter zum Majorz wie zum Beispiel in meinem Kanton.

Liebes Bundesgericht, du hast letzthin im Zusammenhang mit der Ausschaffungs-Initiative ja gesagt, man müsse immer die Bundesverfassung als Ganzes betrachten. Darum bitte ich dich nun, dies auch hier zu tun. Dann wirst du feststellen, dass die Schwyzer nichts anderes getan haben, als die Bundesverfassung abzuschreiben. Wie verfassungswidrig kann das denn sein? Wäre es verfassungswidrig, so wäre auch ich als Majorz-Nationalrat im Proporzsystem verfassungswidrig gewählt.

Ich bitte Sie daher im Namen meiner Fraktion, das Bundesgericht mit seiner widersprüchlichen Rechtsprechung auf den Pfad der staatsrechtlichen Tugend zurückzuführen und die Kantonsverfassung Schwyz zu gewährleisten.

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