Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

03. März 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

für die Kommission:

In Zeiten von Corona beschäftigt sich der Nationalrat ja ausgiebig mit Gesichtsmasken, innerhalb und ausserhalb des Bundeshauses. Dem wollen wir nicht nachstehen und beraten heute vielleicht zum letzten Mal Verhüllungen in Form der Burka. Unser Rat hat letzten Herbst einen Entwurf des Bundesrates für ein Bundesgesetz zur Gesichtsverhüllung mit einigen Modifikationen übernommen. Dieses Gesetz ist ein indirekter Gegenentwurf eben zur Burka-Initiative.
Der Nationalrat hat in der Wintersession unsere Anpassungen tel quel übernommen, hat aber einen neuen Artikel 3a eingefügt. In diesem neuen Artikel 3a möchte er an drei Stellen unserer Gesetzgebung gleichstellungspolitische Forderungen einbauen oder übernehmen. Damit will er den Initianten an sich entgegenkommen, denn diese halten in ihrem eigenen Argumentarium fest, dass es ihnen unter anderem auch um Gleichstellung und Gleichberechtigung gehe. Die beiden Räte waren bis anhin aber der Meinung, dass die Burka-Initiative selber kein taugliches Instrument zur Förderung der Rolle der Frauen sei, namentlich weil es sich nur auf ganz wenige, vornehmlich arabische Touristinnen fokussiere und auch dort allenfalls eher dazu führe, dass die betroffenen Personen dann halt noch weniger den Weg nach draussen oder in die Schweiz fänden. Daher hat sich der Nationalrat Gedanken gemacht, wie man denn dem Anliegen der Initianten in diesem Punkt entgegenkommen und tatsächlich etwas für die Stärkung der Rolle tun könnte. Er hat hier drei Modifikationen vorgeschlagen; die Verwaltung hat uns dazu jeweils noch Verbesserungsvorschläge redaktioneller Art, teilweise auch sanft inhaltlicher Art, vorgetragen. Wenn ich den Präsidenten richtig verstanden habe, werden wir separat über die Bestimmungen abstimmen. Ich erlaube mir dennoch, sie kurz zusammen vorzustellen, wenn das in Ordnung ist.
Die erste dieser Bestimmungen möchte das Ausländer- und Integrationsgesetz anpassen, indem neu in Artikel 58 Absatz 5 noch erwähnt wird, dass der Bundesrat bei seiner Ausgestaltung von Förderungsinstrumenten den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung trage. Beim Nationalrat standen nur die Frauen drin, und sie standen auch anderswo im Gesetz drin. Aus systematischen Gründen hat uns die Verwaltung überzeugt, dass ihre Fassung besser ist. Sie ist auch etwas umfassender, weil daneben auch Kinder und Jugendliche mitzuberücksichtigen sind - dies natürlich immer im Rahmen der bestehenden Instrumente und Mittel.
Die zweite Änderung betrifft das Gleichstellungsgesetz: Dort hat der Nationalrat vorgeschlagen, dass man die Beschränkung auf das Erwerbsleben aufhebe, das Ganze etwas ausdehne, dass neu also die bestehenden Förderinstrumente auch zur Förderung der Gleichstellung ausserhalb des Erwerbslebens ausgedehnt werden können. Die Kommission des Ständerates ist auch hier dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat entsprechend auch in Absatz 1 noch etwas angepasst.
Die dritte Änderung des Nationalrates haben wir tel quel übernommen, ohne redaktionelle Anpassungen; sie betrifft die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Dort soll in Artikel 5 noch ein Buchstabe f eingebaut werden, der besagt, zu den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit gehöre auch "die Verbesserung der Situation der Frauen". Dieser Buchstabe ist übrigens das Einzige, worüber wir in der SPK überhaupt abgestimmt haben. Alles andere ging ohne Anträge durch. Hier haben wir einfach darüber abgestimmt - das Ergebnis war 5 zu 4 Stimmen -, ob wir diese Formulierung aufnehmen sollen oder einen anderen Vorschlag der Verwaltung.
Jetzt haben wir einen Einzelantrag Salzmann. Hierzu kann ich insofern fast nichts sagen, als wir in der Kommission nie über eine Streichung abgestimmt haben. Es gab nie solche Anträge, wir waren uns jeweils ohne anderslautende Anträge einig, dass wir diese neuen Instrumente, die der Nationalrat vorschlägt, eben im Sinne der Gleichstellungsforderung der Initiative aufnehmen wollen.

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