Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. Juni 2017

Wichtige Voten im RatVorstösse

Ja zum Schutz der Privatsphäre. Volksinitiative

Ich fühle mich nur kurz als Teilnehmer einer Kommissionssitzung auf den Plan gerufen, namentlich nachdem von Kollege Germann noch der Vergleich zum Anwaltsgeheimnis gemacht wurde. Auf diesen möchte ich ganz kurz eingehen. Aber vorab halte ich es mit den meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner und halte fest, dass ich die Privatsphäre als sehr wichtiges Gut hochhalte und dass für mich auch klar ist, dass die heutige Bestimmung, Artikel 13 der Bundesverfassung, natürlich auch die finanzielle Privatsphäre umfasst.
Aber nun stosse ich auf den staatspolitischen Grundsatz, wonach es eben nicht nötig ist, gute Gesetze, einfach weil man sie gut findet, präventiv auf Verfassungsstufe zu heben. Denn wenn man das machen wollte, käme man nie ans Ende der Arbeit. Es sind auf Bundesebene etwa 5000 Erlasse in Kraft, und als Liberaler finde ich natürlich viele davon nicht gut. Aber immerhin ist es eine so stattliche Zahl, dass es ein ewiges Werk wäre, sie alle in der Verfassung verankern zu wollen.
Eine solche Norm ist natürlich auch das Bankkundengeheimnis. Eine weitere ist das Anwaltsgeheimnis, und beide haben gemeinsam, wie viele gute Normen, dass sie von Zeit zu Zeit unter Beschuss sind. Beim Anwaltsgeheimnis gibt es den Fall des Kindesschutzes, wo man darum gerungen hat, ob hier ein Eingriff stattfinden darf. Kollege Ettlin hat eindrücklich darauf hingewiesen, von welchen Fronten her das Bankkundengeheimnis schon unter Druck war oder auch wieder unter Druck kommen mag. Er hat die internationalen Veränderungen angesprochen oder auch die Elefanten, die im Raum stehen - im Bundesratszimmer - und dann irgendwann auf uns losgelassen werden.
Es gibt ja ein Instrument in diesem Lande, mit dem man sich dagegen wehrt, dass ein Gesetz, das einem lieb ist, geändert wird. Es ist aber nicht das Instrument der Volksinitiative. Es ist auch nicht das Instrument des Gegenentwurfes zu einer Volksinitiative, sondern es ist schlicht und ergreifend zuerst das Nein im Rat und dann das Referendum. Das ist der Weg, den ich gehen würde, um diese Norm zu bewahren. Dann liegt der Ball nämlich bei denjenigen, die die Norm ändern wollen.
Umgekehrt sehe ich ein politisches Risiko darin, hier mit dieser Norm rauszugehen. Wenn wir die Initiative einfach laufenlassen, wenn sie nicht zurückgezogen wird und angenommen, die Initianten verlieren, und sie geht unter, dann haben wir zwar eine handwerklich schlecht gemachte und auch überflüssige Initiative nicht in der Verfassung, aber das bestehende Recht, das die Mehrheit hier im Rat schätzt, haben wir. Es ist nicht zur Disposition gestellt, wir haben es. Wenn wir mit dem Gegenvorschlag vor das Volk gehen und damit untergehen, dann haben wir ein Interpretationsproblem. Was heisst das? Dann haben wir zwar das reinigende Gewitter, das sinngemäss Kollege Rieder angesprochen hat, nämlich die Klärung vor Volk und Ständen. Aber was das dann genau heisst, wissen wir nicht. Ich glaube, wir haben dann das Bankkundengeheimnis geschwächt.
Ich bin also der Meinung, dass wir heute diese finanzielle Privatsphäre wie das sprichwörtliche Schäfchen im Trockenen haben. Wir würden es mit so einer Abstimmung über einen Gegenvorschlag unnötig ins Gewitter hinausschicken.
Ich möchte also abschliessend sagen, dass ich für die Empfehlung auf Ablehnung der Initiative bin und für die Ablehnung des Gegenvorschlages, aber gleichzeitig für das geltende Recht. Wenn jemand dieses herausfordern möchte, dann unterstütze ich gern das entsprechende Referendum.

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