14. März 2018
Wichtige Voten im Rat
Interpellation Müller Philipp. Konsequenter Vollzug bei der Landesverweisung
Ich möchte noch ganz kurz ein paar Ausführungen auf den Fragen von Herrn Müller aufbauen. Zuerst stelle ich erfreut fest, dass die Umfrage der "Sonntags-Zeitung", die auch Herr Müller erwähnt hat, ergibt, dass die Gerichte - also dort, wo wir die Praxis schon etwas kennen - mit der Härtefallklausel offenbar sehr zurückhaltend sind. Nun interessiert mich natürlich - wie Herrn Müller in seiner Nachfrage auch -, wie es es denn auf Stufe der Strafbefehle aussieht. Kann der Bund dazu etwas eruieren?
Hier stelle ich nun meinerseits eine erste ergänzende Frage: Frau Bundesrätin, Sie schreiben in Ihrer Interpellationsantwort, es sei nun "Aufgabe der gerichtlichen Behörden, das neue Recht anzuwenden". Weiter heisst es: "Dazu gehört auch, dass sich höherinstanzliche Gerichte zu den sich stellenden Fragen äussern und das Bundesgericht Gelegenheit erhält, für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sorgen." Wie soll es das in den Fällen tun, bei denen im Strafbefehlsverfahren ein Härtefall angerufen wird und so der Fall ja gar nie vor höherinstanzlichen Gerichten landen kann?
Eine zweite ergänzende Frage, ebenfalls auf den Fragen von Herrn Müller aufbauend: Was für Gesetzesrevisionen stünden denn im Vordergrund? Sie haben nun selber eine skizziert, und Sie erinnern sich, dass es nur wenige Monate her ist, dass wir hier mit dem Geschäft 16.048 auch eine Revision der Strafprozessordnung diskutiert haben. Aufhänger war die Umsetzung der Pädophilen-Initiative, aber es ging um beides, um die Pädophilen-Initiative und die Ausschaffungs-Initiative. Die Frage war: Soll ein Staatsanwalt im Strafmandatsverfahren die Härtefallklausel anrufen können? Dort hat die Kommissionsmehrheit noch beantragt, das solle den Gerichten obliegen. Sie haben damals für den Antrag der Minderheit plädiert und gesagt, nein, man solle die Staatsanwälte hier arbeiten lassen. Die Minderheit hat dann mit 23 zu 17 Stimmen obsiegt. Das ist erst wenige Monate her. Und nun lese ich in der Interpellationsantwort eine gewisse Bereitschaft Ihrerseits, hier über eine Revision der Strafprozessordnung nachzudenken. Meine Frage in diesem Zusammenhang: Sind Sie bereit, das als Element in die laufende StPO-Revision aufzunehmen? Wie verhält sich Ihr Vorschlag, den Sie hier skizzieren, zu demjenigen, den wir damals besprochen haben? Die Vorschläge kommen mir relativ ähnlich vor.