Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

27. September 2012

Vorstösse

Interpellation: Missbrauch des Postmonopols. Warum schubst die Post ihre Kundschaft in Richtung Postcard?

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Frage zu beantworten:

Warum schubst die Post ihre Kundschaft unsanft in Richtung Postcard, anstatt überall, wo sie als Teilmonopolistin auftritt, nebst Bargeld und Postcard auch Plastikgeld von Drittanbietern zu akzeptieren?

Begründung

Die Post ist nach wie vor Teilmonopolistin. Im Rahmen des Teilmonopols im Briefmarkt, welches faktisch ein beinahe umfassendes Briefmonopol ist, sind Bürgerinnen und Bürger gezwungen, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.

An Tausenden von Zugangsstellen (1800 Poststellen, 1250 Hausservice-Punkten) akzeptiert die Post jedoch auch für Monopoldienstleistungen nebst Bargeld nur ihr eigenes Plastikgeld, die Postcard. Wer wie allgemein üblich mit einer EC- oder Kreditkarte eines Drittanbieters zahlen will, blitzt ab. Diese Einschränkung, die kein Unternehmen vergleichbarer Grösse kennt, begründet die Post einerseits mit den Kosten, andererseits wie folgt: "Die Post behält sich eine gewisse Exklusivität der eigenen Zahlungsmittel in ihrem Netz vor. Für die Post ist es wichtig, dass die Kunden im posteigenen Distributionskanal PostFinance als starkes Finanzinstitut wahrnehmen." Das Kostenargument wirkt unglaubwürdig angesichts der schweizweit breiten Akzeptanz all dieser Zahlungsmittel auch bei Unternehmen, die viel kleiner sind als der "Gelbe Riese". Mit dem zweiten Argument beansprucht die Post schlichtweg mehr Marktmacht. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Post ihre Monopolmacht bzw. ihren Service-Public-Auftrag wettbewerbsverzerrend einsetzt, um ihrem Produkt (Postcard) im Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen. Schliesslich vernachlässigt die Post auch ihren Service-Public-Auftrag, indem sie es ihrer Kundschaft erschwert, Dienstleistungen zu bezahlen. Einige Ausnahmen wie Rechnungsbeziehungen oder Online-Einkauf ändern nichts daran, dass Tausende von Zugangspunkten Drittzahlungsmittel verweigern.

Antwort des Bundesrates vom 21.11.2012

Gemäss den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes steuert der Bundesrat die bundesnahen Unternehmen mit strategischen Zielen. Jenseits dieser Ziele sowie der gesetzlichen Vorgaben respektiert der Bundesrat die unternehmerische Autonomie der bundesnahen Unternehmen, so auch der Post.

Die Post ist verpflichtet, die landesweite Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen sicherzustellen.

Wie vom Interpellanten ausgeführt, werden an den Schaltern der Poststellen nur Bargeld und die PostFinance Card akzeptiert. Die PostFinance Card wird bei bargeldlosen Zahlungen am Schalter als Kontokarte und nicht als Debit- oder Kreditkarte eingesetzt. Bei den Kartenlesegeräten in den Poststellen handelt es sich um eine Lösung der Post, um den Zahlungsverkehr mit Postkontoinhabern sicherzustellen. Diese Geräte sind nicht in der Lage, andere Karten zu lesen respektive Debit- oder Kreditkartentransaktionen durchzuführen.

In den rund 80 Postshops, den Philatelie- und Postautoverkaufsstellen können Drittprodukte, Wertzeichen und Tickets demgegenüber mit Maestro- und Kreditkarten bezahlt werden. Das Bezahlen mit der Maestrokarte ist zudem in den rund 470 Agenturen möglich, in welchen aus Sicherheitsgründen kein Barzahlungsverkehr angeboten wird.

Nach Angaben der Post ist im Schaltergeschäft das Bedürfnis der Kunden nach Verwendung von Zahlkarten klein. Insbesondere das Geschäft mit den Monopoldienstleistungen wird am Schalter fast ausschliesslich in bar abgewickelt. Generell kann gesagt werden, dass der durchschnittliche Betrag pro Schaltergeschäft um ein Vielfaches tiefer ist als der durchschnittliche Transaktionsbetrag, bei dem die PostFinance Card üblicherweise eingesetzt wird.
Würde die Post für Einzahlungen am Schalter Debit- oder Kreditkarten akzeptieren, müsste sie den Banken respektive dem Kartenherausgeber fixe Gebühren pro Transaktion bezahlen. Einzahlungen am Schalter stellen jedoch bereits heute ein defizitäres Geschäft dar. Zudem sind die Einzahlungen am Schalter stark rückläufig. So war in den Jahren 2000 bis 2011 ein Mengenrückgang am Schalter von rund 27 Prozent zu verzeichnen.

Bei Einzahlungen am Schalter mit Debit- oder Kreditkarten müsste die Post zudem - wie auch bei den Bareinzahlungen - ab einem gewissen Betrag gemäss der Geldwäschereigesetzgebung vertiefte respektive aufwendige Abklärungen treffen. Bei Einzahlungen mit der PostFinance Card fallen entsprechende Abklärungen hingegen weg, weil die Post mit den betreffenden Kunden eine Kontobeziehung führt.

Gestützt auf diese Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Verhalten der Post bezüglich Akzeptanz von Zahlungsmitteln in den Poststellen sachlich begründbar ist. Die Beurteilung, ob eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wettbewerbskommission.

Mehr