Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. Dezember 2018

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Interpellation Caroni Andrea. Privilegienregister der Schweizer Landwirtschaft

Offenbar kennt die parlamentarische Datenbank keine Anführungszeichen. Ich möchte daher präzisieren, dass ich den Titel meines Vorstosses, "Privilegienregister der Schweizer Landwirtschaft", in eben solche Anführungszeichen gesetzt hatte. Ich betone das, weil der Titel nicht meine Erfindung ist, sondern weil ich den Titel einer Publikation zitierte. Dazu habe ich vom Bundesrat eine Einschätzung gewünscht.

Nun habe ich Verständnis für Ihre erste Antwort, Herr Bundesrat, in der Sie sagen, es gebe private Publikationen, die der Bundesrat nicht tel quel beurteilen möchte. Ich habe mir gedacht: Sonst würde jemand noch saisongerecht auf die Idee kommen, seine Weihnachtskarten vor dem Versand auch noch dem Bundesrat zu unterbreiten. Aber weniger Musikgehör habe ich für Ihre Antworten auf die Fragen 2 und 3. Da sagen Sie, dass es eigentlich keine Übersicht gebe über die volkswirtschaftlichen Kosten spezieller landwirtschaftlicher Regelungen, dass das schwierig sei.

Herr Bundesrat, es ist ja nicht erst seit der Veröffentlichung dieses privaten Registers augenfällig, dass die Landwirtschaft - im Vergleich zu anderen Berufen - zahlreichen Spezialregeln untersteht. Sie sind zum Teil entlastend, und sie sind zum Teil auch belastend. Aber vor allem finden sie sich alle - entsprechend unserem Rechtsstaat - in Gesetzen und Verordnungen. Meine Fragen waren einfach darauf ausgerichtet, dass man einmal eine Übersicht, ein Inventar zu diesen speziellen Regeln erhält.
Ich frage dies betont wertneutral. Denn viele Regelungen mögen begünstigend sein, einige mögen auch belastend sein. Es ging mir auch nicht insbesondere um die Quantifizierung, ich kenne die methodologischen Schwierigkeiten, sondern es ging mir um ein Inventar, damit wir auf einen Blick alles sehen, vom Gleichen reden und das beurteilen können. Wenn Sie dann mit dem einen oder anderen Fallbeispiel auch noch etwas Quantifizierung in die Geschichte reinbringen, dann wäre das natürlich willkommen.

Sie verweisen in Ihrer Antwort, Herr Bundesrat, auf die Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus, die für November 2019 geplant ist, quasi als "grande finale" der laufenden Legislatur, auch wenn wir eine solche hier drin nicht kennen. Die Frage ist nun ergänzend, Herr Bundesrat: Wären Sie denn bereit, im Rahmen dieser Botschaft oder vielleicht auch zuhanden einer Nachfolge die eine oder andere Erkenntnis im beschriebenen Sinne zu erwirken, sprich ein Inventar von entlastenden und belastenden Spezialregeln zu erstellen und mit vielleicht der einen oder anderen quantifizierenden Aussage anzureichern? Zur Untermauerung meines Anliegens würde ich auch gerne ein entsprechendes Postulat nachreichen, sofern dies nötig wäre.

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