Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

09. März 2017

Wichtige Voten im RatVorstösse

Interpellation Caroni Andrea. Burka und Eigenverantwortung

Gemessen an der realen Verbreitung ist die Burka in unseren Breitengraden nahezu bedeutungslos. Bedeutungsvoll ist sie einzig deswegen, weil uns ihretwegen nationale Kleidervorschriften drohen. Ziel dieser Interpellation ist es, vor diesem Hintergrund etwas auszuloten, inwiefern sich das Problem weitestgehend schon dadurch löst, dass die Trägerinnen die Folgen ihrer Kleiderwahl ohnehin selber tragen; dies unter dem Stichwort "Freiheit und Eigenverantwortung".
Ich danke dem Bundesrat für seine vielfältigen Antworten. Ich erlaube mir einfach eine kurze Einschätzung und bin gespannt auf allfällige Präzisierungen, Frau Bundesrätin. Allzu weit ins Detail müssen wir aber nicht gehen: Wir haben das Thema nachher noch und vor allem dann auch in der Kommission, wenn die entsprechende Volksinitiative kommt.
Dennoch hier ein paar kurze Gedanken zu Ihren Antworten: Die ersten zwei Antworten betreffen die Frage, ob schon heute faktisch ohnehin nur Touristinnen Burkas tragen können, da Angehörige entsprechender, namentlich islamischer Staaten ja mangels Integration ohnehin keine weiteren Titel wie Aufenthalt, Niederlassung oder Einbürgerung erhalten könnten. Gemäss Ihrer Antwort scheint das gerade im Licht unserer verschärften Gesetzgebung grundsätzlich der Fall zu sein, auch wenn die Einzelfallprüfung vorbehalten bleibt. Meine Frage an Sie, Frau Bundesrätin, ist: Kennt man Fälle, wo jemand trotz einer solchen Kleiderwahl einen solchen Titel erhalten hat oder wo jemand gerade deswegen eben keinen solchen Titel erhalten hat?
Auf meine dritte Frage zu den Sozialversicherungen, namentlich zur Arbeitslosenversicherung, hat mich die Antwort hingegen etwas erstaunt. Zwar schreibt der Bundesrat, dass in gewissen Fällen einer Burkaträgerin mangels Vermittlungsfähigkeit Leistungen verweigert werden könnten, aber nicht in allen Fällen. Nun lautet meine Frage: Ist es nicht wahrscheinlich, dass hartnäckige Träger nonkonformistischer Kleidung - wie eine Burkaträgerin oder vielleicht auch ein Punker; es gäbe noch andere Beispiele - wegen ihrer Kleiderwahl nicht vermittlungsfähig sind und ihnen somit auch die Leistungen vorenthalten werden könnten?
Bei meinem vierten und fünften Punkt zielten Ihre Antworten auf die Frage, inwiefern Ämter und Private schon heute weitestgehend frei entscheiden dürfen, ob sie mit vollverschleierten Personen überhaupt Kontakt haben und sich austauschen wollen und ob sie im amtlichen Umgang - in der Schule, am Schalter oder bei Sicherheitskontrollen - ohnehin die Leute verpflichten können, ihr Gesicht zu zeigen.
Auch hier entnehme ich Ihrer Antwort, dass Burkaträgerinnen die Nachteile ihrer Kleiderwahl selber tragen. In meiner Lesart zwingt auch das Rassendiskriminierungsverbot niemanden, geschäftlich oder privat mit einer solchen Dame zu verkehren, wenn er das nicht will, da das nicht eine Diskriminierung wegen ihrer Religion ist, sondern wegen der konkreten Kleidung. Man kann ja auch ein Restaurant führen und sagen: "Wenn Sie kein Jackett oder keine Krawatte tragen, dürfen Sie hier nicht hereinkommen." Entsprechende Vorschriften haben wir sogar in diesem Saal.
Meine Frage betrifft die Rassendiskriminierung, die Sie in der Antwort auch erwähnen, Frau Bundesrätin: Teilen Sie meine Einschätzung?
Alles Weitere zum Thema können wir anschliessend bei der parlamentarischen Initiative Wobmann und noch zielführender in der Kommission bei der Behandlung der Volksinitiative diskutieren.

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