Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. Dezember 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts

für die Kommission:

2002 trat das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft, damals mit der Schweiz als engagiertem Gründungsmitglied. Wie Sie wissen, dient dieser Strafgerichtshof der Strafverfolgung der schwersten denkbaren Verbrechen: Völkermord, Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 2015 wurde erwähntes Statut ein erstes Mal geändert, und heute befassen wir uns mit der zweiten Änderung. Neu soll auch der Einsatz folgender drei Waffen strafrechtlich relevant werden: erstens biologische Waffen; zweitens Splitterwaffen, deren Splitter man durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt kann, und drittens blind machende Laserwaffen. Völkerrechtlich sind diese drei Waffen schon lange verboten, und sie sind auch in der Schweiz bereits strafbar. Mit dieser Ergänzung des Römer Statuts soll nun das bestehende völkerrechtliche Verbot neu auch strafrechtlich noch bewehrt werden.
Wenn man sich den Schrecken vor Augen führt, den solche Waffen verursachen können, weil sie zum einen unnötig grausam sind und zum anderen auch nicht wie geboten zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden, und wenn man sich auch vor Augen führt, dass die Schweiz Hüterin des humanitären Völkerrechts ist, dann sollten wir hier nicht abseits stehen, wenn die internationale Gemeinschaft hier diesen Schritt tut - wobei man in Klammern sagen muss, dass es leider noch sehr viele Staaten gibt, die gar nicht beim Römer Statut dabei sind.
Ihre Kommission hat diese Vorlage quasi diskussionslos und vor allem einstimmig angenommen, und ich bitte Sie, der Kommission und auch dem Bundesrat zu folgen.

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