Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. März 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

GPK-NR/SR und GPDel. Jahresbericht 2012

Namens der Fraktion der FDP/die Liberalen richte ich für Sie den Scheinwerfer gern auf einige wichtige Punkte des GPK-Jahresberichtes. Betreffs der Inspektion zum Bundespersonalgesetz begrüsst unsere Fraktion das Postulat der GPK, wonach das Modell der Vertrauensarbeitszeit statt starr lohnklassenabhängig auch funktionsabhängig angewandt werden soll. Wir setzen uns ja generell für flexiblere Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung ein.

Zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes schliessen wir uns der GPK an, denn da besteht Reformbedarf, sei es bei den konferenziellen Vernehmlassungen, sei es bei den kurzen Fristen. Zu den Fristen teilen wir namentlich den Unmut der GPK über die Art und Weise, wie die Vernehmlassung zur Olympiamilliarde selig durchgeführt wurde. Als Ostschweizer wünsche ich mir für die Botschaft zur Expo Bodensee/Ostschweiz 2027, unserem hoffentlich nächsten Grossanlass, ein saubereres Verfahren.

Weiter teilen wir die Entrüstung der GPK gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht - welcher schon der Vorredner Ausdruck verlieh -, das einem Mitarbeitenden wissentlich eine widerrechtliche fristlose Kündigung aussprach. Wenn nicht von einem Gericht - von wem soll man dann Respekt vor dem Gesetz erwarten können?

Schliesslich noch ein genereller Hinweis zum höchsten Gericht: Zum Softwareprojekt Open Justitia des Bundesgerichtes möchte ich festhalten, dass es nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde ist, auf funktionierenden Märkten mit quersubventionierten Angeboten in Konkurrenz zu privaten Anbietern aufzutreten. Was nun konkret die Informatiktätigkeit des Bundesgerichtes angeht, ist ja der Bundesrat daran, ein Gutachten erstellen zu lassen. Da es sich aber um ein rechtliches Gutachten handeln soll, besteht nun die Gefahr, dass sich der Bundesrat an der Rechtsprechung ebendieses Bundesgerichtes orientiert. Das Bundesgericht selber hat ja dem Staat in einem Gebäudeversicherungsurteil in absurder Verzerrung unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung Tür und Tor geöffnet, Private unfair zu konkurrenzieren. Wir hoffen nun also im Sinne unserer freien Marktwirtschaft, dass der Bundesrat diese Türe, welche das Bundesgericht quasi auch sich selber als Anbieter von Software aufgestossen hat - Stichwort Open Justitia -, dem Bundesgericht wieder schliesst.

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