Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. Juni 2014

Wichtige Voten im RatVorstösse

Geschäftsbericht des Bundesrates 2013

Für die Zahlreichen unter Ihnen, welche meinem Jahresbericht 2013 intensiv gelauscht haben, muss ich eine gewisse Wiederholungsgefahr ankündigen: Die zwei Themen, die wir mit der Vorsteherin des EFD besprachen, waren nämlich dieselben wie im Vorjahr. Diese Themen sind zwar hochdynamisch, aber offenbar auch immerwährend. Mir kommt es so vor: "Plus ça change, plus ça reste la même chose" und umgekehrt. Die zwei Themen, die wir besprochen haben, waren der Informationsaustausch in Steuersachen zum einen und die Geschichte und die Zukunft der Unternehmenssteuerreform III.

Ich kann mich auch heuer kurzfassen: Die Diskussion in der Subkommission war einmal mehr kompakt, und einmal mehr wird dieser Jahresbericht 2013 angesichts der schnellen Entwicklungen schon etwas altertümlich anmuten.
Zum Informationsaustausch in Steuersachen: Der Bundesrat hat auch 2013 wieder eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die wir auch schon in den Räten behandelt haben. Darunter waren zum ersten Mal auch reine Informationsaustausch-Abkommen, sogenannte TIEA, die der Bundesrat schon 2012 beschlossen hatte und die Sie letzte Woche genehmigt haben. Ausserdem hat der Bundesrat 2013 auch das OECD-/Europarats-Übereinkommen zur Amtshilfe unterzeichnet, das bald auch den Weg zu uns finden wird.

In der innerstaatlichen Umsetzung haben wir auf Antrag des Bundesrates wahrscheinlich einen gesetzgeberischen Rekord aufgestellt mit dem Steueramtshilfegesetz, das wir bereits im Jahr von dessen Inkraftsetzung schon wieder revidiert haben. In Kombination mit der hier noch hängigen Gafi-Vorlage, namentlich zum Thema der Inhaberaktien, ist der Bundesrat, wie er uns gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, zuversichtlich, noch dieses Jahr zur Phase 2 des Peer Reviews im Global Forum zugelassen zu werden.
Im Steuerstreit mit den USA während des Berichtsjahres - Sie erinnern sich sicher noch bestens daran! - hat uns der Bundesrat die berühmt-berüchtigte Lex USA vorgelegt, welche dieser Rat hier drin genau vor Jahresfrist versenkt hat. In Umsetzung einer gemeinsamen Erklärung beider Räte hat der Bundesrat stattdessen dann zu Einzelbewilligungen gestützt auf Artikel 271 StGB gegriffen, um den Banken der Kategorien 2 bis 4 hier die Zusammenarbeit mit den USA zu erleichtern. Wie uns die Vorsteherin des EFD in der Kommission erläuterte, seien diese Problembanken auf aussichtsreichem Wege zu einer Bereinigung in den USA. Das war kein explizites Thema, aber wir erhielten auch keinen Hinweis darauf, dass die Ablehnung der Lex USA vom letzten Jahr die Situation irgendwie blockiert hätte.

Schliesslich schloss der Bundesrat aus - so auch die Ausführungen der Vorsteherin des EFD -, dass der Bund in irgendeiner Form daran denken würde, zu Notrecht gemäss Bundesverfassung zu greifen, um die noch ausstehenden Schwierigkeiten bezüglich der Banken in den USA aus dem Weg zu räumen.
Zum automatischen Informationsaustausch - letztes kurzes Streiflicht - hat der Bundesrat zwar im Berichtsjahr einen Grundsatzentscheid getroffen. Die weiteren Aktionen sollen aber vor allem 2014 erfolgen und waren daher noch nicht Gegenstand der Diskussion in unserer Kommission.

Zur Unternehmensbesteuerung III: Anders als erhofft und letztes Jahr in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat im Berichtsjahr die Vernehmlassung zur Unternehmensbesteuerung III noch nicht eröffnen. Dies lag daran, dass der Dialog mit der EU zwar fortgeführt werden konnte, aber noch nicht die nötige Reife erlangte; wie wir jetzt ja gehört haben, sollte diese Reife nun aber bald erreicht sein.

Im Inland wurden die Kantone im Sommer 2013 zum Zwischenbericht konsultiert. Im Dezember 2013, am Ende des Berichtsjahres, verabschiedete der Bundesrat seinen Schlussbericht, zu welchem die Kantone ja schon wieder konsultiert wurden. Im September 2014, so wurde uns in Aussicht gestellt, soll dann die Vernehmlassungsvorlage folgen, sodass im nächsten Jahr, 2015, die Botschaft kommt, über welche wir dann im Berichtsjahr 2016 wieder aus der GPK berichten dürfen.

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