Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Juni 2020

Politische Arbeit | Vorstösse

Gelten die Corona-Regeln eigentlich noch für alle?

Eingereichter Text

Am Wochenende des 12.-14. Mai 2020 fanden in zahlreichen Schweizer Städten zu verschiedenen Themen Grossdemonstrationen mit bis zu 10 000 Teilnehmern statt, welche die geltenden Corona-Regeln (maximal 300 Personen, Schutzkonzepte, vgl. Art. 6b Covid-19-Verordnung 2) mit Füssen traten. Die Behörden vor Ort taten wenig, um die Regeln durchzusetzen, sondern erklärten im Gegenteil im Voraus, dass sie die Regeln ohnehin nicht durchsetzen würden und drückten im Nachhinein teilweise sogar noch ihre Freude über diese Demonstrationen aus.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er die Rechtsbrüche durch die Organisatoren und Teilnehmer solcher Demonstrationen (namentlich vor dem Hintergrund des Rechtstaats, der Rechtsgleichheit und der öffentlichen Gesundheit)? Unterscheidet er dabei nach genehmen Zwecken, welche solch eigenmächtige Überschreitungen rechtfertigen, und weniger genehmen Zwecken?
2. Welche Erwartung hat er an die zuständigen Behörden von Kantonen und Gemeinden?
3. a. Beurteilt er seine eigenen Regeln zum Versammlungsverbot (Art. 6b Covid-19-Verordnung 2) als nicht mehr notwendig oder jedenfalls nicht umsetzbar?
b. Falls Nein: Wirkt er darauf ein, dass die geltenden Regeln des Bundesrechts durchgesetzt werden, oder ist er umgekehrt der Meinung, dass auch andere Regelverstösse im Corona-Kontext durch die zuständigen Behörden nicht mehr sanktioniert werden sollten?
c. Falls Ja: Was unternimmt er, um diese Regeln baldmöglichst anzupassen oder aufzuheben?
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