Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. September 2015

Wichtige Voten im RatVorstösse

Geldwäschereigesetz. Änderung

für die Kommission: Diese Vorlage ist eine Art Seeungeheuer. Sie taucht immer wieder überraschend aus den Untiefen des Finanzdepartementes auf, erschrickt dann unschuldig Herumstehende und verschwindet dann ebenso plötzlich wieder geheimnisvoll in den Untiefen, aus denen sie herkam. Jetzt ist diese Vorlage aber definitiv da, und wir müssen uns ihr stellen.

Konkret: Diese Vorlage tauchte erstmals in einer Vernehmlassung im Jahre 2013 auf. Nach starker Kritik wurde sie dann zurückgezogen. 2014 erschien sie schon wieder in einer nächsten Vernehmlassung, diesmal zum Finanzdienstleistungsgesetz. Wieder war die Reaktion vernichtend, wieder wurde sie zurückgezogen, bis sie jetzt im Frühjahr 2015 als Parallelvorlage zum AIA definitiv auftauchte.
Inhaltlich geht es um neue gesetzliche Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre. Gegenüber Kunden, die in Nicht-AIA-Staaten ansässig sind, sollen diese eine ganze Kaskade von Pflichten erhalten. Zunächst sollen sie bei der Annahme von Vermögenswerten prüfen, ob ein erhöhtes Risiko einer Steuerpflichtverletzung vorliegt. Falls ja, muss dieser Finanzintermediär dann weitere Abklärungen treffen. Wenn er gestützt darauf annehmen muss, dass sein Kunde der Steuerpflicht nicht nachgekommen ist, dann muss er die Geschäftsbeziehung ablehnen. Wenn er schon eine hat, muss er sie aufheben, ausser der Kunde erbringe den Nachweis der Besteuerung oder würde rechtsstaatlich unhaltbare Nachteile gewärtigen.

Der Entscheid in der Kommission fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Die Minderheit Leutenegger Oberholzer beantragt mit dem Bundesrat die Annahme der Vorlage. Nach dieser Minderheit würden diese Pflichten sicherstellen, dass der Schweizer Finanzplatz steuerlich sauber bliebe beziehungsweise sauber würde, und zwar auch dort, wo das AIA-Netz eben nicht hinreicht. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage, und dies aus folgenden Gründen:

1. Es besteht keine internationale Verpflichtung oder auch nur ein informeller internationaler Druck in diese Richtung. Es besteht nicht einmal die irgendwie geartete internationale Erwartung. Es ist für uns nicht einmal ersichtlich, welche anderen Staaten sich mit solchen Regeln selber einschränken. Das führt auch zum nächsten Grund.

2. Es gibt ja bereits ein immer engmaschigeres Netz an Regulierung zur Sicherstellung von Steuerkonformität, ein Element haben Sie vor wenigen Sekunden beschlossen, den AIA. Dazu haben wir ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, an TIEA, wir haben das OECD-Abkommen, auch von vorhin. Dann haben wir uns im Sinne von Gafi verpflichtet, auch qualifizierte Steuerdelikte als Vortaten der Geldwäscherei zu betrachten. Dann haben wir noch das allgemeine Netz an Regulierungen betreffend Geldwäscherei und Potentatengelder.

3. Daraus folgt, dass wir einen freiwilligen und auch unnötigen Swiss Finish einführen würden, der einzig unsere Finanzintermediäre mit zusätzlicher Bürokratie und mit Haftungsrisiken belasten würde und ihnen kürzere Spiesse im globalen Wettbewerb gäbe.

4. Hinzu kommen noch ganz praktische Probleme. Lebensversicherer hätten Mühe, ihre Versicherungen einfach so aufzulösen. Banken auf der anderen Seite könnten je nach Veranlagungsrhythmus im jeweiligen Land nicht jederzeit wissen, ob ein Vermögenswert auch tatsächlich versteuert ist oder noch versteuert wird.

5. Zum Schluss noch etwas ganz Grundsätzliches: Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sind Banken private Dienstleister, auch wenn wir sie immer mehr als Hilfspolizisten für alle möglichen Fälle missbrauchen. Es ist aber nicht Aufgabe eines privaten Unternehmens, Kindermädchen oder gar Sheriff für oder gegen seine Kunden zu spielen. Für die Geldwäscherei mag das noch gehen, da geht es um die Aufklärung von Verbrechen wie Terrorismus, um mafiöse Strukturen und neuerdings auch um qualifizierte Finanz- und Steuerdelikte. Wenn wir das nun aber ungeachtet der Schwere des Deliktes auf alle Arten von steuerlichen Vergehen oder Übertretungen ausdehnen, dann müssen wir konsequenterweise überlegen, ob wir die Banken nicht eines Tages dazu verpflichten möchten, vor der Annahme von Geldern auch zu überprüfen, ob der Kunde zum Beispiel seiner Ehefrau oder allfälligen Miterben alles über dieses Konto mitgeteilt hat und, in einer nächsten Stufe, ob er das Geld anschliessend für dem Staat genehme Zwecke verwendet.

Das Fazit Ihrer Kommission - Sie entschied mit 15 zu 10 Stimmen - war das folgende: Wir bitten Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten und dieses Seeungeheuer nun ein für allemal in die Untiefen zurückzuschicken, aus denen es aufgetaucht ist.

Mehr