07. Juni 2016
Wichtige Voten im Rat
Geldspielgesetz
Ich bin auch für Eintreten auf dieses Geschäft und werde es im Sinne der Kommissionsmehrheit weitestgehend unterstützen. Ich erlaube mir dennoch ein paar kurze Hinweise, um aus einem freiheitlichen Herzen keine Mördergrube zu machen, denn bei allen Vorzügen dieses neuen Gesetzes bleibt der ganze Markt weiterhin in einem derart engen Korsett, dass man sich schon fragen kann, inwiefern das Wort "Markt" für diese Geldspiele denn zutreffend ist. Ich sehe es als einen Markt, in dem das Produkt Spielspass einerseits und das Produkt Hoffnung andererseits verkauft werden.
Wir haben es von den Kollegen Janiak und Engler gehört, die wesentlichen Einschränkungen ergeben sich natürlich bereits aus der Verfassungsbestimmung, auch wenn ich persönlich noch nicht ganz nachvollziehen kann, warum man den Casinos nicht einfach Polizeibewilligungen gibt, sondern abgezählte Konzessionen, oder warum man gerade bei diesem Markt seitens der öffentlichen Hand dermassen mehr zugreift als bei anderen Tätigkeiten. Aber wie gesagt, das gibt die Verfassung vor.
Was die Verfassung nicht zwingend vorgibt - und hier möchte ich als meine Wermutstropfen ein paar Punkte erwähnen - ist erstens, dass man im Bereich der Lotterien nun die zwei regionalen Monopole gesetzlich noch verstärkt, wie dies die Vorlage tut. Man begründet das mit dem natürlichen Monopol, das jedem Jackpot innewohnt, wohin alles strömt - was mich halbwegs überzeugt. Immerhin ist der Schaden, wenn es einen gibt, insofern gering, als die Verfassung ja sowieso verlangt, dass man sämtliche Reinerträge abschöpft. Also ist das nur ein kleiner Wermutstropfen.
Zweitens, jetzt wird der Wermutstropfen ein wenig grösser, kann man sich fragen, ob es wirklich nötig ist, Wett- und Tippgemeinschaften mit einem Federstrich absolut zu verbieten, wie es die Vorlage vorsieht. Was mir irgendwann im Verlauf der Beratungen klar wurde, ist, dass man sie nicht einfach so frei zulassen kann, denn ansonsten könnte man die Regeln für Lotterien wahrscheinlich mit einer Vorlotterie, bei der keine Abgabe geleistet wird und bei der es auch keine Spielsuchtauflagen gibt, allzu einfach umgehen. Aber man könnte sich doch fragen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, all diese Regeln auch diesen Tipp- und Wettgemeinschaften, diesen vorgelagerten Lotterien, aufzuerlegen, und ihnen dann zu überlassen, ob sie unter diesen gleich harten Voraussetzungen spielen wollen oder nicht. Hierfür reichte die Zeit in der Kommission leider nicht mehr. Heute sehe ich einen Einzelantrag Föhn zu diesem Thema. Ich befürchte, auch wenn ich ihm positiv gestimmt bin, dass wir das nicht so einfach hinkriegen, sondern dass da wahrscheinlich der Zweitrat hierfür ein eigenes Kapitel schaffen sollte, wenn er das unter gleich strengen Auflagen regeln wollte.
Ein dritter Punkt sind aus meiner Sicht die Online-Spiele. Ich begrüsse sehr, dass man diese neu zulässt. Ich kann aber gar nicht verstehen, warum man diese Konzession nicht als separate Konzession vergibt, sondern quasi als Privileg den Inhabern einer physischen Casinokonzession vorbehält, nach dem Motto "Wer hat, dem wird gegeben". Hier schränken wir den Wettbewerb künstlich ein, um aktuellen Insidern eine Pfründe zu gewähren. Wir haben gehört, wie hierfür von Staubsaugervertretern geweibelt wurde. Mich interessiert bei solchen Fragen weniger der Bote des Lobbyismus - in diesem Falle war es sogar ein Botschafter -, sondern die Botschaft, der Inhalt. Die Spielbankenkommission hat ja ihrerseits auch gesagt, dass sie eine Öffnung begrüssen würde, weil dann jeweils der beste Teilnehmer die Konzession kriegen würde, was der Qualität im Spielbankenmarkt zuträglich wäre. Würde man die Konzession öffnen, nicht nur für Ausländer, sondern für alle Anbieter, die noch keine Lizenz haben, dann gäbe es wahrscheinlich auch weniger Bedarf für dieses umstrittene IT-Blocking. Gute Anbieter könnten dann nämlich eine Konzession erhalten.
Mein vierter und letzter Punkt ist noch, dass es keinen Sinn macht, an dieser Unterscheidung zwischen A- und B-Konzession festzuhalten und die B-Casinos dann einzuschränken. Diese B-Casinos, namentlich auch in den Bergregionen, müssen, wie Stefan Engler erwähnt hat, das volle Schutzprogramm erfüllen. Darum ist für die Präventionsseite auch klar, dass es diese Einschränkung aus Gründen der Spielsucht eigentlich nicht braucht.
Des Pudels Kern liegt in einer Steuerfrage: Bei B-Casinos dürfen die Standortkantone einen Teil der nationalen Abgabe für sich abschöpfen, bei A-Casinos nicht. Entsprechend haben die Kantone dafür geweibelt, dass man ihnen diesen Vorwand, so nenne ich es einmal, belasse. Eigentlich hat diese Steuerfrage mit dem Spielangebot sachlich nichts zu tun. Dieses Konzept einer einheitlichen Konzession hatte in der Kommission allerdings keine Chance, sodass ich Sie mit Ausnahme dieses Hinweises nicht weiter damit behellige.
Diese paar liberalen Wermutstropfen sollen Ihnen die Freude, auf dieses Gesetz einzutreten, hoffentlich nicht allzu sehr trüben. Es bringt gegenüber dem Status quo definitiv Vorteile. Wer weiss, vielleicht erhalten wir dank des Zweitrates noch Gelegenheit, den einen oder anderen Punkt nochmals anzuschauen.