Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. Dezember 2014

Wichtige Voten im Rat

Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative

für die Kommission: Ich möchte vor einem Schlussvotum noch kurz auf ganz wenige einzelne, aber wichtige Punkte eingehen. Zuerst ein Kommentar zu gemachten Aussagen zur eingetragenen Partnerschaft, zur Ehedefinition - Kollege Nidegger hat das ausgeführt. Man definiert zuerst das, was man schützen will. Daher ist hier auch an die Adresse der CVP-Votanten gesagt: Gemäss der Initiative wird dann in der Verfassung einzig und allein die Ehe definiert. Man definiert also das, was man doch auf eine Art exklusiv schützen will. Es steht nirgends im Verfassungstext, so wie er mit der Initiative vorgeschlagen wird, dass man auch explizit andere Gemeinschaften schützen will. Daher scheint uns diese Ehedefinition eben gefährlich, weil sie exklusiv ist im Zusammenhang mit dem, was man dann schützen will.

Ein Satz zu den Sozialversicherungen: Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat absolut präzise dargelegt, wie sich die Situation verhält. Über einen ganzen Lebenszyklus hinaus gesehen profitiert ein verheiratetes Paar zuerst vom Beitragsprivileg, danach vom Versicherungsschutz in Form einer Witwenrente, die der überlebende Ehegatte bezieht oder nicht bezieht. Aber sogar wenn er sie nicht bezieht, hat er den Versicherungsschutz, welcher aber für die Konkubinatspaare etwas kostet. Danach erfolgt in der Tat eine Delle in Form der Plafonierung. Aber langfristig gesehen kommt dann am Schluss auf die letzten Lebensjahre des überlebenden Ehegatten wieder der Verwitwetenzuschlag hinzu. Gesamthaft ist der Saldo um 800 Millionen Franken positiv. Wenn Sie das alles abschaffen wollen, dann verliert die Ehe sogar per saldo.

Eine Aussage zur Individualbesteuerung: Es wurde zuerst von Herrn Darbellay gesagt, dass seit 1984 nichts mehr gegangen sei, seit dem heute so oft zitierten Urteil. Es ging durchaus einiges. In den Kantonen, wir haben es gehört, wurde viel getan, und auch hier im Bund geschah einiges. Man hat den Verheiratetenabzug und den Zweiverdienerabzug eingeführt, und man hat zweimal in diesem Saal hier eine Motion - sie war beide Male aus den Reihen der FDP-Liberalen Fraktion - angenommen und die Individualbesteuerung gefordert.

Nun hiess es da jeweils, es sei in der Vernehmlassung nachher ein Patt entstanden, weshalb man dies nicht habe weiterverfolgen können. Hier wäre namens der Kommissionsmehrheit, die den Weg der Individualbesteuerung offenlassen will, die Einladung an die Bundesrätin, dass man dann, wenn die Initiative dereinst abgelehnt ist und der Gegenvorschlag angenommen ist oder nicht, den nächstlogischen Schritt macht und dem Parlament eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorlegt. Denn wir hatten in diesem Rat noch nie die Chance, darüber zu entscheiden. Und ein Patt gibt es nicht im demokratischen System. Irgendjemand hat immer die Mehrheit. Schon zweimal hat sich die Mehrheit hier drin die Individualbesteuerung gewünscht.

Noch eine letzte Bemerkung: Es heisst, die Initiative würde die Lösung bringen, der Gegenvorschlag hingegen nicht. Im entscheidenden Satz zur Heiratsstrafe sind die Texte ja deckungsgleich. Was man fairerweise sagen muss: Beide definieren nicht den exakten Lösungsweg, die Initiative schliesst nur einen aus. Es ist dann aber offen, ob es ein Vollsplitting, ein Teilsplitting, ein alternatives Wahlmodell oder einen Familienquotienten geben soll. Aber eine Türe wäre zu, und das ist die, die Ihre Kommissionsmehrheit offenlassen will: die Türe zur Individualbesteuerung.

Wir würden uns wünschen, dass Sie dem Gegenvorschlag zustimmen und die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Nach der Volksabstimmung soll uns dann das Departement eine Botschaft zur Individualbesteuerung unterbreiten, zum ersten Mal in der Geschichte dieses Rates.
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