Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

02. Juni 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien

Kollege Jositsch hat gesagt, er sei der Letzte, der die Verfassung verletzen wollte, Kollege Lombardi hat gesagt, er sei der Vorletzte. Ich hoffe, ich bin nicht der Hinterletzte, sondern wäre dann der Allerletzte, der die Verfassung verletzen wollte. Ich erlaube mir da noch zwei, drei kurze Repliken auf Dinge, die hier gesagt wurden.
Die erste Replik betrifft die Verfassungsfrage: Wir haben nun von mindestens vier Kollegen, zuletzt von den Kollegen Vonlanthen und Noser, gehört, dass an sich für eine gewisse Zeit kein Problem bestehe, weil es eine Übergangsfrist mit Kontingenten gäbe. Nun ist es aber so, dass wir schon heute die volle Freizügigkeit vereinbaren würden und diese Übergangsbestimmung einfach eine Übergangsbestimmung auf dem Weg zur vollen Freizügigkeit wäre. Es scheint mir völker- und verfassungsrechtlich mehr als grenzwertig, etwas zu ratifizieren, wenn man heute schon weiss, dass man unter den heute bestehenden Regeln das Ziel am Schluss gar nicht erreichen dürfte. Hinzu käme, dass man diesen Kroatien-Vertrag selber dann gar nicht mehr kündigen könnte. Man kann ihn nämlich nicht selbstständig kündigen, man kann dann nur das ganze Freizügigkeitsabkommen via Guillotine-Klausel zusammen mit den ganzen Bilateralen kündigen.
Weil bald Mittag ist, kommt mir dazu noch der Versuch eines kulinarischen Vergleichs in den Sinn. Mir kommt es hier etwas vor, als würde uns der Arzt ultimativ sagen, ab sofort dürften wir keine Süssigkeiten mehr essen, und als würden wir uns dann dennoch ein grosses Kuchenstück reindrücken - mit der Entschuldigung, wir könnten uns ja, bevor die Verdauung einsetzt, den Magen auspumpen lassen. Ich glaube, das entspricht nicht dem, was der Souverän meint, wenn er sagt: Ab sofort dürft ihr keine solchen Verträge mehr abschliessen.
Mein zweiter Gedanke: Wenn man bei der ersten Frage also zum Schluss kommt, dass wir ein echtes verfassungsrechtliches Problem haben, dann kann man sich zweitens fragen: Müssen wir dem Bundesrat die Beachtung der Verfassung via Vorbehalt so auftragen, oder - wie viele es sagten - ergibt sich das für den Bundesrat, der ja auch eine Verfassung im Gestell hat, von selber? Es ist so, unser Beschluss wäre kein Befehl, sondern "nur" eine Ermächtigung. Aber Ermächtigung bedeutet ja: Du darfst etwas tun. Man könnte es dem Bundesrat fast nicht verargen, wenn er mit dieser Ermächtigung in der Tasche dann hinginge und sagen würde: Ich habe eine Ermächtigung, ich ratifiziere, das Parlament hat die verfassungsrechtliche Abwägung dazu bereits für mich vorgenommen. Wenn er eine solche sowieso so streng vornimmt wie wir, ist es ja kein Problem, was wir hier beantragen. Denn wir beantragen mit dieser Formulierung, er solle die Verfassung achten. Er sollte es sowieso tun. Wenn er aber anderes im Schilde führte, dann wäre unsere Einschränkung wichtig.
Wenn ich jetzt lese, was in der Botschaft steht, oder höre, was Kollege Bischofberger vom Wirtschaftsminister zitiert hat, stelle ich fest, dass diese Aussagen nicht ganz so streng sind wie das, was wir hier reinschreiben wollen. Es heisst da immer - das Zitat gemäss Botschaft -: Wir ratifizieren, "wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt". Das Wort "Verfassung" habe ich da nirgends gelesen, ebenso wenig habe ich es vorhin im Zitat gehört. Insofern ist es etwas strenger, was wir hineinschreiben wollen. Aber wenn der Bundesrat die Verfassung sowieso einhalten will, was ich hoffe, ist es auch keine Einschränkung.
Mein dritter und letzter Gedanke - auf der Zeitachse der letzte Moment - ist noch: Was passiert, wenn wir das hineinschreiben und verabschieden? Dann sehe ich das etwas strenger als einige meiner Kollegen, die auch die Mehrheit unterstützen. Wenn wir natürlich hineinschreiben, dass eine verfassungsmässige Lösung vorliegen müsse, dann sollte man das zumindest als Bundesrat auch ernst nehmen. Das ist dann wahrscheinlich eben schon nicht erreicht, wenn irgendeine Absichtserklärung irgendwo in der Luft liegt oder irgendeine Vernehmlassung irgendwo herumgeistert. Dann ist das eigentlich leider erst dann der Fall, wenn die berühmte Quadratur des Kreises gelingt, entweder indem sich die EU Richtung Zahlen bewegt oder indem wir uns mittels einer Verfassungsänderung, wie sie auch Kollege Stöckli angetönt hat, bewegen. In dem Moment wären wir dann in jedem Falle ganz sauber.
Ich bin also zusammenfassend der Meinung, dass wir richtig handeln, wenn wir die Verfassung achten und diese Bedingung gemäss Mehrheit beschliessen.

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