17. Juni 2015
Wichtige Voten im RatVorstösse
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Sie haben schon bei einigen Vorrednern einen sanften Frust vernommen, dass sich der Ständerat in der letzten Runde keinen Zentimeter bewegen wollte. Wir haben uns bewegt, wir haben in der Kommission von sechs Differenzen drei bereits ausgeräumt und reden jetzt noch von den verbleibenden drei.
Kurz zu Artikel 103 Absatz 3, zur Meldepflicht für die nichtfinanziellen Gegenparteien: Uns scheint unser Kompromiss nach wie vor der beste Weg zu sein. Es ist nachvollziehbar, dass finanzielle Gegenparteien eine Meldung machen müssen; das ist klar. Es ist bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, dass grosse nichtfinanzielle Gegenparteien, wenn sie untereinander Geschäfte machen, auch eine Meldung machen müssen. Es sind insofern auch Profis, als sie per Definition gross sind und daher grosse Volumen an Derivaten generieren.
Die dritte Kategorie, nämlich die kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien, sind weder "finanziell", wie es der Name sagt, noch haben sie grosse Volumen. Sie machen also ab und zu, vielleicht sogar nur selten unter sich solche Geschäfte. Diese Fälle bieten für die Systemstabilität null Gefahr. Die Meldepflicht ist aber eine unverhältnismässig grosse Belastung für diese Unternehmen, weil sie mit dieser Pflicht ja auch nur selten konfrontiert wären, ihr aber dennoch nachkommen müssten. Ich bin mit meiner Fraktion guten Mutes, dass es der Verwaltung gelingt, wenn wir diesen positiven kleinen Swiss Finish zur administrativen Erleichterung hier einbauen, dies im Äquivalenzverfahren zu verkaufen. Denn wie gesagt, es ist für die Systemstabilität ja kein Problem.
Zu Artikel 116a, den Positionslimiten, hat mein Kollege Ruedi Noser schon alles gesagt; wir unterstützen hier die Minderheit Caroni.
Schliesslich zu Artikel 148, zu den Strafbestimmungen: Es ist schade, dass der Ständerat unseren Kompromissvorschlag, wenn man dem Protokoll glauben darf, nicht ganz verstanden hat, aber wir haben jetzt auf diesen Vorschlag verzichtet und sprechen uns für eine einfache Lösung aus. Meine Fraktion unterstützt, auch wenn man das auf der Fahne so nicht sieht, die Minderheit Jans. Der Antrag der Minderheit Jans sieht schon eine dramatische Reduktion der Sanktionsandrohung von einer Million Franken gemäss Entwurf des Bundesrates auf neu nur noch 100 000 Franken vor; das ist um den Faktor 10 weniger als gemäss Bundesrat. Aber an diesem Minimum sollten wir festhalten, denn es geht hier um zentrale Informationen für den Kapitalmarkt und für das Vertrauen seiner Teilnehmer in diesen.