Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. März 2015

Wichtige Voten im RatVorstösse

Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt in diesem Block sämtliche Minderheitsanträge ab, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Maier Thomas zu Artikel 30.

Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 11 Absatz 1 ist in der Formulierung zu eng. Diese Bestimmung soll verhindern, dass bewilligungspflichtige Tätigkeiten nicht genügend beaufsichtigt ausgelagert werden. Das aber kann nicht nur systemrelevante Finanzmarktinfrastrukturen betreffen, und es kann auch nicht nur das Risikomanagement betreffen. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag daher ab.

Zum Antrag der Minderheit Schelbert zu Artikel 20 Absatz 2: Die hier angesprochenen Interessenkonflikte können bei Finanzmarktinfrastrukturen, anders als bei Banken und ihren OTF, zu denen wir noch kommen, kaum auftauchen, denn zum einen dürfen die Betreiber selber nicht handeln, und zum andern sind sie vor allem im Nachhandelsbereich tätig, nicht im eigentlichen Handelsbereich. Schliesslich gibt es ja bereits die Bestimmung in Absatz 1, wonach Interessenkonflikte zu verhindern sind.

Der Antrag der Minderheit Maier Thomas zu Artikel 30 Absatz 2 ist der Minderheitsantrag, den wir unterstützen. Bereits die vorliegende Norm verlangt von den Handelsplätzen, dass sie erstens einen geordneten Handel sicherstellen und zweitens Störungen verhindern. Es macht unserer Ansicht nach nun wenig Sinn, eine denkbare Quelle von Störungen im Unterschied zu anderen explizit zu erwähnen. Zudem sind, wie auch der Bundesrat in seinen Ausführungen ausgeführt hat, gerade beim algorithmischen Handel oder Hochfrequenzhandel die Begrifflichkeiten stark im Fluss, auch international, und der Versuch, hier ein paar Schlagwörter ins Gesetz zu schreiben, wäre möglicherweise ein Schlag ins Wasser. Zudem haben diese Praktiken neben ihren Gefahren auch ihre Chancen. Kollege Maier hat heute Vormittag einige davon genannt, nämlich die technischen Vorteile dieses teilweise automatisierten Handels. Und dort, wo die grösste Gefahr besteht, das ist vor allem beim Insiderhandel oder Front Running, gibt es bereits klare Normen. Weiter kann der Bundesrat die nötigen Präzisierungen in der Verordnung vornehmen, er ist dann aber, im Unterschied zu uns, stets auf der Höhe der Zeit. Belassen wir also diese Norm in ihrer allgemeinen und umfassenden Formulierung.

Manche Kommissionsmitglieder sorgten sich allerdings weniger um die formalen, technischen Aspekte als um die ethische Dimension, namentlich wenn es um Nahrungsmittelspekulationen geht.
Diese hat aber wenig mit den technischen Begriffen des algorithmischen Handels zu tun. Wer dem Markt seine inhaltlichen Bedenken aufpfropfen will, der soll das doch am richtigen Ort tun, nämlich im Rahmen der noch kommenden Initiative der Juso.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Matter zu Artikel 32 Absatz 4: Handelsüberwachungsstellen verfügen kaum je über Endkundendaten, und wenn ja, dann sollen diese einzig für die Aufdeckung von Straftaten, eben namentlich Insiderhandel und Marktmanipulation, verwendet werden; dort unterliegen sie strenger Geheimhaltung. Wir lehnen also auch diesen Minderheitsantrag ab.

Zum Antrag der Minderheit Jans zu Artikel 35 Absatz 2: Es ist unseres Erachtens nicht am Staat oder - delegiert - am Handelsplatz, den "volkswirtschaftlichen Nutzen" von einzelnen Effekten zu beurteilen. Die Parteien beurteilen unter sich den betriebswirtschaftlichen Nutzen. Man kann sagen, dass ein effizienter Handel an sich dann auch schon einen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Darüber hinaus aber eine Inhaltskontrolle einzuführen und einem Handelsplatz irgendwelche undefinierten ethischen Standards übertragen zu wollen, das kommt für uns nicht infrage. Wenn man der Meinung ist, einzelne Geschäfte - es wurden solche genannt - sollte man aus irgendwelchen Gründen gar nicht abschliessen dürfen, dann muss man den Gesetzgebungsprozess einleiten und hier ein Verbot erwirken.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 39 Absatz 2: Hier besteht eine Zuständigkeit der Finma. Wir sehen keinen Grund, den Bundesrat mit diesen technischen Fragen zu behelligen.

Zuletzt lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Schelbert zu Artikel 44 Absatz 1 ab: Während Handelsplätze, also Börsen oder MTF, keinen Eigenhandel betreiben dürfen, wie vorhin gesagt, verbietet man diesen den Banken nicht generell. Herr Schelbert hat insofern Recht, als theoretisch ein Interessenkonflikt möglich ist. Es ging uns nun aber zu weit, deshalb den Eigenhandel generell zu verbieten. Interessenkonflikte werden durch die vorgesehenen Regelungen bereits aufgefangen. Daneben haben wir die bereits mehrfach erwähnten Strafbestimmungen, die halt dann auch streng durchgesetzt werden müssen.

Fazit: Wir lehnen in diesem Block sämtliche Minderheitsanträge ab, mit einer Ausnahme: Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Maier Thomas zu Artikel 30 Absatz 2.

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