Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

04. Juni 2014

Wichtige Voten im RatVorstösse

Familien stärken: Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative

Wenn Sie noch zweifeln, ob Sie dieser Initiative zustimmen sollen oder nicht, dann empfehle ich Ihnen einen kleinen Blick in den Titel. Dort steht nämlich ein Ausrufezeichen, und eine rhetorische Weisheit besagt, dass ein Text, der mit Ausrufezeichen operieren muss, mit seinem Inhalt vielleicht zu wenig überzeugt, da er sonst keine Ausrufezeichen bräuchte. Ich persönlich misstraue solchen Texten einmal in einer ersten Runde ganz besonders. Das ist hier auch inhaltlich gerechtfertigt. Auf den ersten Blick ist es natürlich sympathisch, wenn man Kinderzulagen steuerlich entlasten will. Kinder sind nicht nur herzig, sondern sie kosten auch sehr viel; ich kann beides aus erster Hand bezeugen. Und es scheint auch auf den ersten Blick sinnwidrig, mit der einen Hand etwas zu geben und es mit der anderen zu nehmen.
Doch dieser positive Eindruck hält einer vertieften Überprüfung nicht stand. Zum einen, das wurde mir heute noch etwas zu wenig gesagt, sind ja in einer freien und selbstverantwortlichen Gesellschaft, wo es keine staatlich verordnete Reproduktion gibt, Kinderkosten freiwillige Kosten, private Kosten. Diese geht man v. a. deshalb ein, weil man davon ausgeht, dass diese Kinderfreuden dann auch wieder private Freuden sind. Ich könnte mir sogar mit einem Augenzwinkern vorstellen, dass man sagen würde: Gutverdienende Eltern mit Kindern müssten an sich eher eine Solidaritätsabgabe an diejenigen zahlen, die keine Kinder haben können, denn diesen entgeht ja die grosse Kinderfreude.
Wenn man aber dennoch der Überzeugung ist, Kinder seien vom Staat zu unterstützen, darf man sich auf die Schultern klopfen, denn wir haben in diesem Land schon enorm viel getan. Meine Zeit hier reicht kaum aus, alles aufzuzählen, es wurde ja schon aufgezählt: all die direkten Unterstützungsmassnahmen wie Kinderrenten, Prämienverbilligungen, Beiträge an Krippen, Ausbildungskinderzulagen und dann all die fiskalischen Massnahmen wie Kinderabzug, Versicherungsabzug, Elterntarif, Fremdbetreuungsabzug, was alles dazu führt - wir haben es heute zur Genüge gehört -, dass ungefähr die Hälfte der Familien in diesem Land bei der direkten Bundessteuer gar keine Steuern mehr entrichten muss. Ich persönlich sehe daher weder fiskalisch noch ausserfiskalisch einen Bedarf für weitere Kinderunterstützung.
Jetzt kommen wir aber zum Hauptproblem, und das ist das, was auch meine Vorrednerin Frau Bulliard gerade erwähnt hat: das Thema der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Kinderzulage ist Geld, und wer mehr Geld hat, muss mehr Steuern zahlen, ganz egal, woher das Einkommen rührt. Die Tatsache, dass man mehr Kinderkosten hat, wird im Kinderabzug berücksichtigt. Man kann nun für dasselbe nicht beides haben, den allgemeinen Abzug und dann noch einen für die Einnahme. Frau Bulliard hat dann ein paar Beispiele genannt, wo es in der Tat eine auf den ersten Blick systemwidrige Ausnahme gibt. Das ist der Sold, den kann man mit etwas gutem Willen noch als Spesenpauschale betrachten, und dann bei gewissen Leistungen der öffentlichen Hand. Das sind aber alles bedarfsabhängige Leistungen. Das sind nämlich die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe.
Diese kriegt jemand, weil er einen Bedarf hat. Da macht es wirklich keinen Sinn, diese zu besteuern. Das sind ja auch meistens Leute, die ohnehin gar keine Steuern zahlen. Alle anderen Einkünfte aber, die man in diesem Land erhält, sind Einkommen und deshalb zu versteuern.
Als Letztes noch zum Argument, dass es keinen Sinn mache, mit der einen Hand zu geben und mit der anderen zu nehmen. Natürlich wirkt es auf den ersten Blick etwas paradox. Wenn man dieses Argument aber durchspielen wollte, dann müsste man Folgendes sagen: Der Staat darf von jemandem, der vom Staat irgendetwas erhält, keine Steuern verlangen. Das würde auch heissen, dass wir unser Gehalt als Parlamentarier nicht versteuern müssten, dass das bundesrätliche Gehalt und die Gehälter all derer, die in der Bundesverwaltung arbeiten, nicht versteuert würden. Diese Gehälter gibt ja auch der Staat und nimmt wieder davon. Sämtliche Transfers wären dann nicht mehr zu versteuern, nur weil es im grossen Ganzen die gleiche Organisation ist. Dieses Argument zieht also ebenfalls nicht.
Mein Fazit: Diese Initiative gehört abgelehnt; das können Sie mir schon deshalb glauben, weil ich Ihnen das ganz ohne Ausrufezeichen sage.

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