Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. April 2013

Wichtige Voten im Rat

Familien-Initiative. Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Volksinitiative

Ich weiss nicht, ob es der Frühling ist, der uns so harmonisch stimmt, aber den Voten von links bis rechts entnehme ich eine seltene Einigkeit zu einem Punkt, nämlich dass jede Familie selbst das Modell wählen dürfen soll, wie sie arbeiten und ihre Kinder betreuen will. Der Staat soll diese Familienmodelle dann möglichst neutral behandeln. Ich schliesse mich diesem Punkt an. Es gibt keinen Grund, das eine oder andere Familienmodell zu privilegieren. Privilegien sind ja immer auch Nachteile für alle Nichtprivilegierten. Einer freien Gesellschaft steht es nicht an, die Wahl des Familienmodells staatlich beeinflussen zu wollen. Ich bin überzeugt, dass die Initianten die Letzten sind, die sich für staatliche Eingriffe in die Familien erwärmen könnten. Aus diesem Grund ist diese Initiative für mich nun aber unverständlich, denn sie fördert, anders als Frau Herzog es gesagt hat, unter dem Etikett der Gleichbehandlung eben genau das Gegenteil, nämlich ein Steuerprivileg für die Eigenbetreuung.

Wer den Initiativtext nur oberflächlich liest, wird sich sagen: Die haben doch Recht, es gibt einen Fremdbetreuungsabzug, da muss es doch auch einen Eigenbetreuungsabzug geben. Dies aber ist ein Denkfehler. Ich erkläre Ihnen das gerne und schaffe Klarheit an einem Beispiel.

Auf der einen Seite steht Familie Hauser. Frau Hauser betreut ihre Kinder zu Hause. Ihr Gatte arbeitet auswärts. Auf der anderen Seite steht Familie Hortinger. Frau Hortinger arbeitet auswärts wie ihr Gatte und bringt die Kinder zur Betreuung in einen Hort, was sie, vereinfachen wir etwas, aus ihrem Lohn bezahlt. Wenn Sie nun Familie Hauser und Familie Hortinger vergleichen, stellen Sie fest, dass sie sich sehr ähnlich sind. Überall sind die Eltern den ganzen Tag produktiv. Ich anerkenne damit auch explizit die grosse Arbeit, die Frau Hauser zu Hause leistet. In beiden Familien sind die Kinder am Ende des Tages betreut. In beiden Familien hat ein Gatte durch seine Arbeitskraft - ich habe nur als Beispiel die Frau genommen - die Kinder betreut. Frau Hauser hat es persönlich gemacht und Frau Hortinger, indem sie gearbeitet hat und mit dem verdienten Geld die Kosten der Krippe bezahlt hat. In beiden Familien bleibt dann als Resultat in Cash zu Hause nur noch das Einkommen des jeweiligen Gatten in der Kasse.

Jetzt gibt es aber einen entscheidenden Unterschied zwischen Familie Hauser und Familie Hortinger: Frau Hortingers Arbeitseinsatz, mit dem sie die Kinderbetreuung finanziert - sie hat die Krippe bezahlt -, wird besteuert, weil da Geld fliesst; sie bezahlt Steuern. Frau Hauser hat an sich etwas sehr Ähnliches getan, sie hat die Kinder mit ihrer Arbeit betreut; sie bezahlt aber keine Steuern, weil diese Arbeit in ihrem Hause geldfrei ablief. Beide Familien stehen an sich wirtschaftlich jetzt gleich da, aber die Familie Hortinger bezahlt Steuern und die Familie Hauser nicht. Um dies zu korrigieren, hat man per 2011 einen Abzug für Familie Hortinger eingeführt. Sie kann jetzt die Fremdbetreuungskosten als Gewinnungskosten für die Arbeit abziehen. Mit diesem sinnvollen Abzug sind dann die beiden Familien steuerlich gleichgestellt.

Nun will diese Initiative - Frau Herzog, Sie schauen mich so ungläubig an - diesen sinnvollen Abzug jetzt auch noch der Familie Hauser gewähren; dabei bezahlt Frau Hauser, wie gesagt, ja gar keine Steuern auf ihrer Arbeitstätigkeit zu Hause. Wenn Sie jemandem einen Abzug gewähren, obwohl diese Person keine Kosten hat bzw. kein steuerbares Einkommen erzielt, dann ist das kein Gewinnungskostenabzug mehr, der kausal in einem Zusammenhang mit einer Arbeit steht, sondern dann ist das einfach ein Geschenk. Genauso gut könnten Sie dann für Heimarbeiter einen Pendlerabzug fordern. Dieses Geschenk wäre übrigens ein teures; es kostet nämlich ungefähr 400 Millionen Franken - das steht auf dem Preisschild.
Mein Fazit: Die Initiative tönt verlockend, und sie tönt nach Gleichbehandlung, aber sie beruht auf dem erwähnten Denkfehler. Sie schafft damit - gewollt oder ungewollt - eine Bevorzugung eines Familienmodells. Wer von Ihnen nun mit mir der Meinung ist, dass jede Familie ihr Modell selber wählen darf und sich der Staat in einen solch privaten Entscheid nicht einmischen soll, der sage bitte mit mir heute Nein zu dieser Initiative.

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