Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

08. Juni 2020

Politische Arbeit | Vorstösse

Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die notigen Gesetzesanderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudammen. Dabei soll er den burokratischen Aufwand tief halten und die foderalistischen Zustandigkeiten beachten.
Begründung
Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehoren bzw. uber staatliche Monopolkonzessionen verfugen.
In diesem Wettbewerb hat das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnahe oft langere Spiesse. Dazu gehoren Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.
Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei gemass strenger bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder durch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (Art. 2 Abs. 7 BGBM) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschutzt, wie auch der Bundesrat in seinem einschlagigen Bericht vom 8. Dezember 2017 zum Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 darlegt.
Eine mogliche - aber nicht zwingende - Losung konnte darin liegen, das BGBM mit dem Grundsatz zu erganzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren durfen, indem sie zu definierende Kategorien (vgl. oben) von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Weko die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhalt.
Die vorzuschlagende Losung soll in jedem Falle die Burokratie tief halten und die foderalistischen Zustandigkeiten beachten.
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