Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

05. Juni 2024

Erklärung des Ständerates. Urteil des EGMR “Verein Klimaseniorinnen Schweiz u. a. versus Schweiz”

Im Sommer 2003 hatte ich das Glück, einmal einen Stage an ebendiesem Gericht in Strassburg absolvieren zu dürfen. Spätestens seither schätze ich es als ungeheuer wertvolle Institution. Ich habe dieses Gericht auch verteidigt, als eine Volksinitiative mit ihm brechen wollte.
Es ist aber schon eine Weile so – wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat -, dass der EGMR Urteile fällt, die unnötig in den Spielraum demokratischer Staaten eingreifen. Das Klima ist ja nur ein Beispiel. Die Sozialversicherung wäre ein anderes Thema, ein Thema, bei dem die Schweiz das einschlägige Protokoll nicht unterzeichnet hat. Trotzdem werden wir in schöner Regelmässigkeit dafür verurteilt.

Aber auch vor diesem Hintergrund ist das, was die Richter hier in Sachen Klimaseniorinnen entschieden haben, für dieses für seine Dynamik berüchtigte Gericht ein Quantensprung. Der Begriff “Quantensprung” ist nicht meine Beurteilung, sondern das war die Beurteilung einer Person in der Anhörung, die auch einmal diesem Gericht angehört hat. Auch die Wissenschaft hat das Urteil teils – natürlich gibt es da verschiedene Meinungen – öffentlich kritisiert; Sie konnten es von Professor Diggelmann von der Uni Zürich oder auch von Professor Peter Hettich von der Uni St. Gallen lesen.

Ganz kurz muss man hier doch noch einmal den Inhalt vorführen, einfach in drei Punkten. Was ist denn so problematisch an diesem Urteil? Erstens hat das Gericht faktisch eine ideelle Verbandsbeschwerde eingeführt. Bislang musste man persönlich betroffen oder verletzt sein. Das Gericht hat gesagt, die Klimaseniorinnen seien dies allesamt nicht. Dann hat es plötzlich irgendeinen magischen Twist gemacht und gesagt: Ja, aber diese Vereinigung sei jetzt schon betroffen, weil es halt beim Klima so praktisch wäre, wenn das ginge.

Zweitens hat es den Artikel 8 genommen, der für das Privatleben, für das Familienleben und in der Tat auch für die Gesundheit gedacht ist, und hat daraus jetzt einen Schutz vor dem Klima abgeleitet; und dies, obwohl die europäischen Staaten auch hier – so, wie die Schweiz das Sozialversicherungsprotokoll nicht ratifiziert hat – damals im Europarat versammelt gesagt haben, sie wollten kein allgemeines Umweltschutzrecht als Menschenrecht einführen. Das war eine Diskussion unter den Vertragsstaaten, unter den Herren der Verträge, unter den Auftraggebern dieser Richter – und sie haben dies verworfen. Auch im Abkommen von Paris gibt es kein solches Gericht. Dieses könnte man ja einführen, wenn man das wollte. Es geht nicht an, dass das Gericht hier entgegen dem Willen seiner Auftraggeber, der Vertragsparteien, neue Rechte erfindet.

Das Dritte, was an diesem Urteil für mich störend ist, ist der Massstab, den man uns anlegt. Das Gericht ist einzig dazu berufen, die EMRK anzuwenden; aber es misst uns auch am Abkommen von Paris und am Kyoto-Protokoll, und teilweise kommen auch EU-Richtlinien im Urteil vor. Über das Mittel der harmonisierenden Auslegung verleiht dieses Gericht plötzlich Abkommen verbindlichen Charakter, denen wir nicht angehören oder für die dieses Gericht nicht zuständig ist – also Soft Law. Das Gericht schwingt sich natürlich automatisch auch noch zum Richter darüber auf.

Mein Fazit zu dieser Analyse des Urteils und des Gebarens des Gerichts ist, dass man diese wertvolle Institution eigentlich vor ihren eigenen Richtern schützen muss. Denn dieses Gericht wurde geschaffen – der Kommissionssprecher hat es ausgeführt -, um staatliche Übergriffe zu verhindern. Aber es besteht natürlich die Gefahr, dass man Menschen, das sind dann Richter, hierfür auch eine gewisse Macht gibt. Offenbar sind da einige versucht, diese Macht zu nutzen und ihren Einflussbereich auszudehnen. Wir sollten hier nicht einfach “plein pouvoir” an diese andere Instanz geben, denn zu viel Macht korrumpiert – das wussten schon Montesquieu und Voltaire.

Zum Beispiel, das der Kommissionsberichterstatter gegeben hat: Man sieht an diesem Beispiel eben auch schön, dass einem ein solches Urteil, wenn man sehr klimafreundlich ist, doch nicht gefallen sollte. Ich möchte hier Kollege Dittli zitieren, der als Beispiel, wenn ich es richtig im Kopf habe, die “Armeesenioren” ins Feld geführt hat. Stellen Sie sich vor, wir fühlen uns bedroht – ich teile eigentlich diese Angst, wir hatten eine grosse Armeediskussion hier im Rat. Putin richtet seine Raketen überallhin, wo er kann; ich weiss nicht, ob er in diesem Moment schon auf den Bürgenstock zielt. Es gibt in der EMRK das Recht auf Leben. Man könnte nun mit Fug und Recht hingehen und sagen, dass der Staat eine Schutzpflicht habe. Die hat er definitiv, sogar gemäss unserer Verfassung. Er muss uns auch vor Putins Schergen schützen, aber die Schweiz macht zu wenig – so, wie es die Klimaseniorinnen bezüglich Klima sagen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat Kollege Dittli gesagt: Dann gehen wir jetzt nach Strassburg und verlangen höhere Armeeausgaben. Das begrüsse ich inhaltlich ja, aber auch hier will ich nicht, dass sich der EGMR in die Schweizer Debatte zum Armeebudget einmischt. Er hat auch bei den Witwenrenten etwas beschlossen, was mir in der Sache eigentlich gefiel, nämlich, dass Mann und Frau gleich zu behandeln sind. Herr Sommaruga, das wirkt übrigens schon direkt, nicht erst via Parlament; der Bundesrat setzt das teilweise schon um. Es war sogar ein Ausserrhoder, der das erstritten hat. Aber auch da muss ich sagen: Institutionell finde ich es falsch. Das zum Urteil und zum Gericht.

Jetzt zur Erklärung:

Man kann dieser Erklärung viel unterstellen, aber eines kann man ihr nicht unterstellen: dass sie zum Ignorieren des Urteils aufrufe. Auch ich habe das mit Erschrecken überall in den Schlagzeilen gelesen und muss einfach sagen: Es stimmt nicht, das steht hier mit keinem Wort drin. Ignorieren wäre eigentlich ein stiller Prozess des Nichtkenntnisnehmens, aber wir haben das Gegenteil gemacht. Wir haben das Urteil sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich glaube, fast alle von uns in der Kommission, wenn nicht alle, haben es intensiv gelesen. Wir haben zwei Sitzungen dazu abgehalten. Wir haben es mit Experten diskutiert. Wir diskutieren es sogar öffentlich. Also von Ignorieren kann keine Rede sein – und vor allem sagen wir nicht, es gelte für uns nicht.

Man muss vielleicht die Entstehungsgeschichte etwas betrachten. Es gab viele Formulierungen und Überlegungen. Einmal stand irgendwo: “keine Folge geben”, weil wir die Anforderungen des Urteils schon erfüllen. Dann wurde das geändert in: “keine weitere Folge geben”, weil wir die Anforderungen schon erfüllen. Das ist nicht so zu lesen, dass wir nichts tun, sondern dass wir keine weitere Folge geben, da wir das Urteil mit dem und dem schon erfüllt haben. Und “dem und dem” liegt eben vor – und das ist der Unterschied zu einem Straftäter oder der Frau in der Scheidung, die erwähnt wurde -: Wir haben etwas vorzuweisen.
Das Gericht hat am Valentinstag entschieden, wahrscheinlich per Zufall. Am 14. Februar hat es gesagt: Jetzt ist Aktenschluss, das ist unser Stand. Einen Monat später haben wir hier drin, im Parlament, das neue CO2-Gesetz verabschiedet. Im Urteil steht aber, wir hätten ab dem 1. Januar 2025 eine Lücke, weil unser aktuelles Gesetz Ende Jahr auslaufe. Das sagte der EGMR am Valentinstag. Aber da wusste er wahrscheinlich schon, dass das Gesetz noch kommt. Und es ist gekommen, wir haben es verabschiedet. Wir sagen in der Erklärung nichts anderes als: Lieber Bundesrat, es gab einen Prozess, und wenn man verurteilt wird, muss man irgendwann zurückmelden, was man tut; und du sagst dem EMGR, dass wir in der Zwischenzeit das entscheidende Element, nämlich das neue CO2-Gesetz, beschlossen haben.

Ich wehre mich gegen jegliche Interpretation in die Richtung, dass man etwas ignorieren wolle oder keine Folge geben wolle – oder gar, dass man die EMRK kündigen wolle. Ich muss aber, wie Kollege Michel, feststellen, dass meine – und ich glaube, auch seine – in der Kommission für Rechtsfragen breit getragene Überzeugung nicht ganz einfach zu kommunizieren ist. Und es gibt die drei Lager, die Herr Michel beschrieben hat: Es gibt die aufrichtig interessierten Beobachter und Leser – auch die hatten teilweise schon etwas Mühe -, dann gibt es die Vereinnahmungen von Leuten auf beiden Seiten des Pols, die das bewusst falsch verstehen wollen.

Mein Vorschlag ist daher, dass wir auf jeden Fall eine Erklärung annehmen, denn 90 Prozent sind ja deckungsgleich. Es geht um die Kritik an der Institution, aber zu Beginn auch um ein Lob der Institution. Dann geht es auch noch um die Finessen: Ja, was heisst dies nun ganz konkret? Ich bin auch der Meinung, dass mit der Variante Michel etwas zum Urteil gesagt wird; dies fehlt in der Variante Gmür gänzlich. Es wird aber total unmissverständlich gesagt, so dass man es auch böswillig nicht falsch verstehen könnte.

Zum Schluss danke ich Herrn Zopfi und auch Herrn Sommaruga für den Hinweis, welches denn die noch wichtigeren Geschäfte sind. Wir sprechen jetzt nur über die Erklärung; sie ist für mich, ehrlich gesagt, das unwichtigste Puzzleteil in unserer parlamentarischen Reaktion auf dieses Urteil. Wichtiger finde ich, was noch kommt – dies einfach quasi als kleiner Spoiler für die Herbstsession. Ich habe eben eine parlamentarische Initiative eingereicht, die schauen will, wer eigentlich die Richter nach Strassburg wählt; weiter gibt es eine Motion dazu, wie man das System vor Ort verbessern kann. Das scheint mir dann die Substanz zu sein. Gegen eine Erklärung an sich habe ich aber nichts, und unter Abwägung aller Elemente finde die Variante Michel die beste.

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