19. März 2021
Politische Arbeit | Vorstösse
Einheitssatz für die Mehrwertsteuer
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf der notwendigen Rechtsgrundlagen vorzulegen, um einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer mit möglichst wenigen Ausnahmen einzuführen.
Begründung
Die heutige Mehrwertsteuer ist mit mehreren Steuersätzen und zahlreichen Ausnahmen äusserst kompliziert und verursacht sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung einen enormen administrativen und finanziellen Aufwand.
Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz mit möglichst wenigen Ausnahmen würde das Mehrwertsteuersystem tiefgreifend vereinfachen. Von einer solchen bürokratischen Entlastung würde die Wirtschaft im weitesten Sinne profitieren, neben den Unternehmen namentlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die Arbeitnehmenden und der Staat. Nebst dem Impuls für zusätzliche Investitionen, neue Arbeitsplätze und eine effizientere Produktion von Gütern und Bereitstellung von Dienstleistungen würden auch die Transparenz der Steuerbelastung erhöht, Wettbewerbsverzerrungen reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt.
Der Bundesrat hat sich stets für eine solche Reform ausgesprochen, erstmals mit seinem eigenen Vorschlag aus dem Jahr 2008 (08.053) und zuletzt Ende 2019 in Antwort auf die Interpellation Caroni 19.4123 "Vorwärts mit dem Einheitssatz für die Mehrwertsteuer". In dieser Interpellationsantwort hat er auch skizziert, welche wenigen Ausnahmen zwingend beizubehalten wären, mit welchem Satz die Haushaltsneutralität sichergestellt würde und welche Überlegungen punkto sozialpolitischen Korrektivs zu machen wären.
Diese Motion beauftragt den Bundesrat, den überfälligen zweiten Anlauf für diese auch dem Bundesrat wichtige Vorlage zu nehmen. Für die konkrete Ausgestaltung (notwendige Ausnahmen, haushaltsneutrale Satzhöhe, mögliches soziales Korrektiv) belässt die Motion dem Bundesrat im Rahmen seiner erwähnten eigenen Leitlinien den nötigen Spielraum.
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