Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. Mai 2015

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Ein PACS nach Schweizer Art

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und in welchen möglichen Ausgestaltungen die Schweiz ergänzend zur Ehe ein Rechtsinstitut mit weniger umfassenden Rechtsfolgen als die Ehe für Paare jeglichen Geschlechts einführen könnte.
Begründung
Wie der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 12.3607 vom März 2015 festhält, hat der gesellschaftliche Wandel in den letzten Jahrzehnten zu einer Kluft zwischen den Lebensformen und dem Familienrecht geführt. Während früher die Ehe unangefochten dominante Form des Zusammenlebens war, werden - mit oder ohne Kinder - zunehmend Beziehungen ohne Trauschein gelebt.
Wie der Bundesrat im erwähnten Bericht zu Recht ebenfalls festhält, bedarf die faktische Lebensgemeinschaft (Konkubinat) nicht per se einer Regelung. Es gibt auch das Recht, nicht in einem rechtlich geregelten Institut zu leben.
Jedoch zeigt die Rechtsvergleichung, dass das Bedürfnis und auch rechtliche Möglichkeiten für einen mittleren Weg zwischen Ehe/eingetragener Partnerschaft einerseits und dem Konkubinat andererseits bestehen können. Ein solches neues Rechtsinstitut (eine "pacte civil de solidarité" in französischer Terminologie) kann einen gewissen formalisierten Rahmen für eine Paarbeziehung bieten, an den gewisse Rechtswirkungen während der Beziehung nach Innen und auch Aussen anknüpfen können. Demgegenüber bleibt das umfassende Paket an rechtlichen Verpflichtungen der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft (soweit diese nicht ohnehin in der Ehe aufgeht) vorbehalten.
Der bundesrätliche Bericht soll - in Vertiefung des erwähnten Berichts (S. 29-33) - aufzeigen,
1. welche Vor- und Nachteile ein solcher "pacte civil de solidarité" für die Schweiz bieten könnte,
2. welchen Formen für Abschluss und Aufhebung er unterliegen könnte und
3. welche Rechtsfolgen an ihn anknüpfen könnten.
Ausserdem soll der Bericht synoptisch aufzeigen, wie sich ein solcher "pacte civil de solidarité" im Vergleich zur Ehe/eingetragenen Partnerschaft sowie zum Konkubinat verhält.
Dabei soll sich der Bericht von bestehenden ausländischen Erfahrungen (namentlich dem französischen PACS) inspirieren lassen, aber die Vorschläge sollen eine eigenständige Ausgestaltung nach Schweizer Art erfahren.

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