01. Dezember 2014
Vorstösse
Den Föderalismus verteidigen. Eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit zugunsten der Kantone
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf der nötigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um eine Verfassungsgerichtsbarkeit zugunsten der Kantone zwecks Schutz der föderalen Ordnung einzuführen.
Begründung
Der Föderalismus und namentlich die Kantonsautonomie ist eine tragende Säule unseres Staates. Der Bund hat hierbei aber längere Spiesse als die Kantone: Überschreitet ein Kanton seine Zuständigkeiten, kann ihn der Bund vors Bundesgericht ziehen. Im umgekehrten Fall bleiben die Kantone ohne gerichtlichen Schutz. Dies liegt daran, dass die Schweiz gegenüber Bundesgesetzen keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt.
Der Bundesrat hatte eine solche (eingeschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit zugunsten der Kantone bereits 2001 mit der NFA-Botschaft vorgeschlagen. Der Ständerat hatte die Bestimmung dann relativ knapp wieder gestrichen. Die jüngste Diskussion zum Thema wurde in den Räten 2011-2012 geführt, jedoch ging es dabei um eine allgemeine Verfassungsgerichtsbarkeit, die sich nicht auf den Föderalismus beschränkte.
Angesichts der ständig wachsenden Bundesgesetzgebung gewinnt die Frage laufend an Aktualität. Dies belegt auch der Monitoringbericht 2011-2013 der von den Kantonen getragenen ch-Stiftung. Die Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zugunsten der Kantone würde den Föderalismus stärken und den verschiedenen Staatsebenen gleichlange Spiesse in einem zunehmend zentralistischen Umfeld geben.
Dabei würde es voraussichtlich nur zu wenigen Fällen kommen - alleine das Wissen um eine mögliche Überprüfung wird präventiv dazu beitragen, dass der Bund von Kompetenzüberschreitungen absieht.